Anfragen bitte per E-Mail an die jeweils aufgeführten Kontaktpersonen.
Hinweise
- Keine Wohnraumnutzung möglich.
- Vermietungen erfolgen vorrangig an Interessenten, die kulturelle oder soziale Nutzungen anstreben.
- Die Miete ist aufgrund des Zustands der Objekte verhandelbar. Für gemeinnützige, kulturelle und/oder soziale Vereine, Sportvereine sowie Träger der Jugendhilfe oder Wohlfahrtspflege gelten mit Blick auf die Miete Sonderkonditionen. Betriebskosten und Instandhaltung trägt der Mieter im Rahmen eines üblichen Gewerbemietvertrages (unbefristet, 3 Monate Kündigungsfrist).
- Im Falle einer Nutzungsänderung obliegen die hierfür erforderlichen Planungs-, Genehmigungs- und Herrichtungsleistungen dem Mieter. Temporäre und einfach rückbaubare Umgestaltungen in und an den Gebäuden – im Falle von Zwischennutzungen und soweit rechtlich grundsätzlich zulässig – sind erlaubt. Begehungen (ggf. mit Architekten o.Ä.) sind möglich.