Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung von www.bonn.de zu ermöglichen. Für den Betrieb der Seite werden technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen und uns so dabei unterstützen, die Bedienfreundlichkeit der bonn.de stetig zu verbessern. Sie können die Datenschutzeinstellungen jederzeit anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen.
Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt die Trägerschaft der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtung „Am Ledenhof“ (Freudestr.) in Bonn-Vilich an einen Träger der freien Jugendhilfe zu vergeben. Hier soll eine dreigruppige Kindertageseinrichtung für 53 Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt geschaffen werden.
Der Standort, der sich in Planung befindlichen Kindertageseinrichtung liegt im Planungsraum Beuel-Nord (Ortsteil Vilich), welcher zum statistischen Bezirk Vilich-Rheindorf gehört.
Das Gelände in Beuel-Vilich, zwischen Stiftsstraße, dem Ledenhof und der Straße Am Ledenhof, auf dem sich seinerzeit das Heilpädagogische Heim des Landschaftsverbands Rheinland befand, wird neu bebaut.
Dieses Baugebiet wurde in Zusammenarbeit zwischen Landschaftsverband Rheinland und Investor als ein völlig neues inklusives Wohnkonzept entwickelt. Die auf diese Weise entstehende heterogene Bebauung für unterschiedliche Zielgruppen ist in Bezug auf eine Bedarfseinschätzung nicht mit gängigen Baugebieten gleichzusetzen. Insofern kann der Bedarf für eine Kindertageseinrichtung nicht primär aus dem Baugebiet hergeleitet werden. Gleichwohl sind insgesamt 100 Wohneinheiten vorgesehen, von denen voraussichtlich 44 Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser sind. Darüber hinaus ist in den Bereichen Vilich, Neu-Vilich, Vilich-Rheindorf und Schwarzrheindorf der Bedarf an U3-Plätzen noch nicht gedeckt.
Die Schaffung einer neuen dreigruppigen Kindertageseinrichtung „Am Ledenhof“ würde insofern deutlich zur Entspannung in der nahen und weiteren Kindergartenlandschaft beitragen.
Die geplante bauliche Fertigstellung durch den Bauträger ist, Stand heute, für Ende 2023/Anfang 2024 anvisiert.
Gruppenstruktur
Für das Kita-Jahr 2023/24 ist die vorzuhaltende Gruppenstruktur zunächst wie folgt festgelegt: dreigruppig mit insgesamt 53 Plätzen.
Eine Gruppe der Gruppenform I für 20 Kinder von zwei Jahren bis zur Einschulung (mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden);
Eine Gruppe der Gruppenform II für 10 Kinder ab 4 Monaten bis unter drei Jahren (5 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 5 Plätze mit 45 Stunden);
Eine Gruppe der Gruppenform III für 23 Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung (13 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden);
Eine bedarfsgerechte Anpassung dieser Struktur erfolgt in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung in den ersten Jahren nach der erfolgten Inbetriebnahme.
Zum Trägerauswahlverfahren
Neben den gesetzlichen Vorgaben, die durch das KiBiz und die Bildungsvereinbarung vorgegeben sind, findet für zukünftige Vergabe von Trägerschaften das vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 24.11.2022 beschlossene Verfahren (Drucksachennummer 221833) anhand einer Bewertungsmatrix Anwendung. Die Schwerpunkte dabei sind:
Trägerkompetenz und Referenzen
Personal
Pädagogisches Konzept – Querschnittsaufgaben und Bildungsbereiche
Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement
Sozialraumorientierung/Kooperation
Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Finanzierung
Die unterschiedliche Gewichtung der Kriterien und die Abstufung im Erfüllungsgrad (nicht erfüllt – teilweise erfüllt und erfüllt) lassen in einem transparenten Verfahren eine dezidierte Betrachtung und Bewertung der jeweiligen Bewerbung zu.
Die Bewerbungen werden von einer unabhängigen Kommission, bestehend aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und aus Mitgliedern der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege bewertet.
Nachlaufend wird auf Basis der Empfehlung der Kommission dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ein Entscheidungsvorschlag vorbereitet.
Zum Bewerbungsverfahren
Die Stadt Bonn lädt Träger ein, bei Interesse an der Übernahme der Trägerschaft über die beschriebene Kindertageseinrichtung eine Bewerbung einzureichen, die konzeptionell die Bedürfnisse von Kindern im Alter von ca. vier Monaten bis zum Schuleintritt in den Mittelpunkt stellt.
Die Planung der Kita ist mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Eine Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Ein Planungsentwurf ist beigefügt. Das Gebäude ist im Innen- und Außenbereich so zu übernehmen, wie es sich im Rahmen der offiziellen Übergabe darstellt. Evtl. nachträgliche bauliche Änderungen können nur nach vorheriger Zustimmung durch den Bauherrn und ohne Verzögerung des Baufortschrittes eigene Kosten vorgenommen werden.
Personal: nach dem KiBiz-Rechner
Das Gebäude wird in einer Holzbauständerkonstruktion in Modulbauweise errichtet.
Einrichtung/Ausstattung: Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Zentralküche/Versorgungsküche, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie die Beschaffung der gesamten Möblierung und Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünftigen Trägers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven Zuschüssen zur Schaffung neuer U6-Betreuungsplätze unter Berücksichtigung der Übernahme des zehnprozentigen Eigenanteils des Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Grundgestaltung (Einfriedigung, Terrasse, Gerätehaus Sand-, Rasen und Pflanzflächen) des Außengeländes im ebenerdigen Bereich erfolgt durch den Investor. Die Beschaffung und Installation der Spielgeräte sowie des Sonnenschutzes für diesen Bereich erfolgt durch den zukünftigen Träger in Eigenregie. Zur Finanzierung werden hierfür ebenfalls investive Mittel zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter Berücksichtigung der Übernahme des 10% Eigenanteils bereitgestellt werden. Bei diesem Objekt gibt es die Besonderheit, dass ein Teil der Außenspielfläche auf der Dachterrasse installiert werden wird. Die komplette Herrichtung dieser Fläche (inkl. Sonnenschutz und Lieferung und Installation von Spielgeräten) erfolgt durch den Investor.
Die Betriebskostenförderung richtet sich nach den einschlägigen Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und der DVO KiBiz.
Das Gebäude wird Eigentum der Stadt Bonn. Vorbehaltlich eines noch zu treffenden Ratsbeschlusses ist geplant, die Kindertageseinrichtung an den zukünftigen Träger zu den gesetzlich festgelegten KiBiz-Konditionen zu vermieten.
Sofern Sie Interesse an der Übernahme der Trägerschaft haben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbung zusammen mit einer pädagogischen Konzeption (beides bitte auch im digitalen Format) unter Verwendung der E-Mailadresse betriebskostenfoerderung_51-2bonnde im Amt für Kinder, Jugend und Familie bis zum 15. Februar 2023 ein.
Für Anfragen steht Ihnen Herr Michael Jentges unter Telefon 0228 773140 oder michael.jentgesbonnde zur Verfügung. Auf Anfrage können die Pläne digital übersandt werden.