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Bundesstadt Bonn

Umweltzone

Bis auf wenige Ausnahmen dürfen nur Fahrzeuge mit Umweltplakette in die Bonner Umweltzone fahren. Das Befahren der Umweltzone ohne gültige Plakette oder Ausnahmegenehmigung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro (zuzüglich Gebühren und Auslagen von 28,50 Euro) geahndet.

Umweltzone mit Park & Ride-Plätzen

Die Karte zeigt Ihnen die Umweltzone und Park & Ride-Möglichkeiten außerhalb der Umweltzone, von denen aus Sie Ihre Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortsetzen können.

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Umweltzone: Was ist das?

In Umweltzonen gilt ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge, die vergleichsweise hohe Schadstoffmengen ausstoßen. Sie dienen dem Ziel, die Schadstoffkonzentrationen vor allem an stark befahrenen Straßen zu senken, an denen Menschen wohnen. Vom Verkehrsverbot erfasst werden alle Fahrzeuge, die nicht über eine der in der Umweltzone zugelassenen Plaketten verfügen oder nicht von den Verkehrsverboten ausgenommen sind.

Autobahnen werden zur Sicherung des Durchgangsverkehrs von den Verkehrsverboten nicht erfasst.

Wer darf in die Umweltzone fahren?

In der Bonner Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Schadstoffplakette fahren. Ausnahmegenehmigungen können bei den Bürgerdiensten der Stadt Bonn beantragt werden.

Welches Gebiet umfasst die Umweltzone?

Die Gesamtfläche der Umweltzone beträgt etwa neun Quadratkilometer. Sie verläuft im Wesentlichen auf der linken Rheinseite im Stadtbezirk Bonn und schließt folgende Ortsteile mit ein:

  • Castell
  • Zentrum
  • Nordstadt
  • Weststadt
  • Südstadt
  • Gronau
  • Konrad-Adenauer-Platz (rechtsrheinisch in Bonn-Beuel) bis zur Einmündung der Professor-Neu-Allee