Im Jahr 2017 waren nachts mindestens 4,7 Millionen Menschen in Deutschland durch Lärm betroffen. Dabei stellt die größte Lärmquelle der Straßenverkehr dar. Durch die Überschreitung der Lärmgrenzwerte kann es zu gesundheitlichen Schäden wie der Veränderung des Bluthochdrucks und der Herzfrequenz sowie zu anderen Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommen. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erarbeitet, die durch das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24. Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie der darauf aufbauenden Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit. Im Umsetzungsgesetz wurde zudem festgelegt, dass das Eisenbahn-Bundesamt für die Ausarbeitung von Lärmkarten entlang der Schienenwege des Bundes zuständig ist.
Für die Bundesstadt Bonn hat das Amt für Umwelt und Stadtgrün strategische Lärmkarten erstellt, soweit diese in kommunaler Zuständigkeit liegen.
Umgebungslärmkarten der Stadt Bonn
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