Die Stadt Bonn und SWB Energie und Wasser loben den Preis in diesem Jahr als Kooperationspartner gemeinsam aus. Teilnehmende Projekte können bis zu 5.000 Euro gewinnen.
„Nach der ersten erfolgreichen Auflage des Bonner Klima-Preises war für uns klar: Der Bonner Klima-Preis wird fortgesetzt, damit Bonner Klima-Engagement sichtbar und gewürdigt wird. Ich freue mich auf zahlreiche Bewerbungen!“
Oberbürgermeisterin Katja Dörner, Schirmherrin des Preises
„Als Bonner Klimawerke sind wir Ermöglicher und Wegbereiter der Klimawende vor Ort. Damit sie gelingt, müssen wir zusammen anpacken – dazu ruft der Klima-Preis auf. Ich bin schon sehr gespannt, welche Beiträge uns erreichen werden.“
Olaf Hermes, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke Bonn
Der Bonner Klima-Preis auf einen Blick
Zielgruppe:
Gruppen von Bonner Bürger*innen, Initiativen, gemeinnützige Vereine, Unternehmen, Kulturschaffende, Organisationen, Schulen und Kindertagesstätten, die in Bonn ansässig sind und in Bonn ein Klimaschutz-Projekt durchführen
Wichtige Termine:
Bewerbungszeitraum: 14. September bis 30. November 2023
Jury-Sitzung: voraussichtlich im Januar 2024
Preisverleihung: 6. März 2024
Gewinne:
1. Platz: 5.000 Euro, 2. Platz: 3.000 Euro, 3. Platz: 1.500 Euro
Weitere 500 Euro können von der Jury für Anerkennungspreise vergeben werden.
Was wird ausgezeichnet und wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Gruppen von Bonner Bürger*innen, zivilgesellschaftliche Initiativen, gemeinnützige Vereine, Unternehmen, Kulturschaffende, Organisationen, Schulen und Kindertagesstätten, die in Bonn ansässig sind. Gruppen mit Personen unter 18 können teilnehmen, indem ihre Projekte jedoch durch eine volljährige Kontaktperson eingereicht werden.
Ausgezeichnet werden Projekte, die einen Beitrag dazu leisten, dass Bonn klimaneutral wird. Wichtig ist, dass es sich bei dem eingereichten Projekt nicht nur um eine Idee, sondern um ein laufendes oder erfolgreich abgeschlossenes Projekt handelt.
Dabei kommt die ganze Themenpalette des Klimaschutzes in Frage: Energie, Mobilität oder Konsum ebenso wie Ernährung oder Landwirtschaft. Es können sowohl technische Projekte eingereicht werden als auch Projekte aus dem Bereich Bildung, Kultur oder Kommunikation.
Es sollte deutlich werden, dass und wie das Projekt zum Klimaschutz im Sinne einer CO2-Reduzierung beiträgt. Und schließlich zählt, dass das Projekt gemeinschaftlich als eine Gruppenleistung (mindestens zwei Personen aus mindestens zwei Haushalten) innerhalb Bonns erbracht wird – denn Klimaschutz ist „Teamsport“.
Wie wird gewertet und was können Sie gewinnen?
Eine interdisziplinäre Jury bewertet die Projekte vor allem anhand zweier Kriterien: Wirkung und Originalität. So spielt es nicht nur eine Rolle, dass das Projekt zum Klimaschutz beiträgt, sondern auch, dass es besonders originell ist. Die drei besten Projekte erhalten Preisgelder in Höhe von 5.000, 3.000 bzw. 1.500 Euro.
Detaillierte Informationen zum Verfahren und zu den Teilnahme- und Wertungskriterien entnehmen Sie bitte den Teilnahmerichtlinien, die Sie weiter unten finden.
Laufzeit des Bonner Klima-Preises
Projekte können vom 14. September bis 30. November 2023 per Online-Formular (Öffnet in einem neuen Tab) eingereicht werden. Die Preisverleihung findet am 6. März 2024 im Alten Rathaus statt.
Teilnahmerichtlinien
1. Veranstalter
Der Klima-Preis wird veranstaltet von der Bundesstadt Bonn und den Stadtwerken Energie und Wasser (kurz: SWB), im Weiteren: „die Veranstalter“. Die Auslobung des Klima-Preises geben die Veranstalter öffentlich bekannt.
2. Ziel
Ziel des Bonner Klima-Preises ist es, Gruppenleistungen zu würdigen, die einen Beitrag zum lokalen Klimaschutz in Bonn als einen Baustein zur Klimaneutralität 2035 leisten. Die Veranstalter möchten damit zu Eigeninitiative motivieren, Akzeptanz und Wertschätzung für Klimaschutzmaßnahmen schaffen und die Verstetigung von Engagement unterstützen.
3. Teilnehmendenkreis
Bewerben können sich Gruppen von Bonner Bürger*innen, zivilgesellschaftliche Initiativen, gemeinnützige Vereine, Organisationen, Schulen und Kindertagesstätten oder Unternehmen. Für alle Gruppen gilt, dass diese in Bonn ansässig sein müssen (bei Unternehmen: Hauptsitz oder Niederlassung in Bonn).
Bei minderjährigen Bewerber*innen ist die Bewerbung durch eine verantwortliche volljährige Person einzureichen.
Mitwirkende des Klima-Preises und Jurymitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Teilnahmekriterien
Es handelt sich um einen Projektwettbewerb (kein Ideenwettbewerb). Es können laufende oder bereits abgeschlossene durchgeführte Projekte eingereicht werden. Bei bereits abgeschlossenen Projekten darf das Projektende nicht weiter zurückliegen als 15.11.2022.
Das Projekt muss in und für Bonn erbracht werden.
Klimaschutz ist Teamwork, deshalb werden mit dem Bonner Klima-Preis Projekte ausgezeichnet, die als Gruppenleistung durchgeführt werden beziehungsweise wurden. Als Gruppe gelten mindestens zwei Personen aus zwei verschiedenen Haushalten. Bewerbungen von Einzelpersonen sind nicht möglich.
Die Bewerbung für den Klima-Preis ist kostenlos.
5. Bewertungskriterien
Die Bewerbungen werden hinsichtlich ihrer Wirkung und Originalität bewertet.
- Wirkung: Welche unmittelbare oder mittelbare CO2-Reduktion wird durch das Projekt erzielt? Handelt es sich um einen einmaligen oder einen kontinuierlichen Beitrag zum Klimaschutz? Wem und wie vielen kommt das Projekt zugute?
- Originalität: Was am Projekt und/oder seiner Durchführung ist neu, überraschend, kreativ, ungewöhnlich?
6. Informationen zum Verfahren
Nach Bewerbungsschluss (30. November 2023) erfolgt die Bewertung der Bewerbungen durch eine Jury, der Vertreter*innen der Veranstalter sowie aus Wirtschaft, Wissenschaft, Umweltorganisation und Zivilgesellschaft angehören.
Die Jurysitzung erfolgt nach Abschluss der Bewerbungsfrist sowie der durchgeführten Prüfung der eingegangenen Bewerbungen voraussichtlich im Januar 2024.
Im Rahmen einer Jurysitzung wird über die Preiswürdigkeit der Bewerbungen und die Platzierungen entschieden (Bewertungskriterien siehe unter 5.).
Die Bewerbungen werden den Jurymitgliedern in einem ausreichend bemessenen Zeitraum vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Persönliche Namen und Kontaktdaten werden dabei nicht weitergegeben.
Die Verleihungsveranstaltung zur Auszeichnung der Preisträger-Projekte wird am 6. März 2024 im Alten Rathaus stattfinden.
Der Preis ist nicht übertragbar. Die Auszahlung erfolgt auf ein von einem/einer Preisträger-Vertreter*in angegebenes Bankkonto.
7. Preisgelder
Für den Bonner Klima-Preis steht ein Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung, das beide Veranstalter zu gleichen Teilen zur Verfügung stellen.
Folgende Preise werden vergeben:
1. Platz: 5.000 Euro
2. Platz: 3.000 Euro
3. Platz: 1.500 Euro
Weitere 500 Euro können von der Jury für Anerkennungspreise vergeben werden.
Ein Rechtsanspruch auf Auszeichnung besteht nicht.
8. Fristen
Auslobung: 15. September 2023
Anmeldeschluss: 30. November 2023 (die ursprüngliche Frist vom 15. November wurde am 2. November 2023 verlängert)
Jury-Sitzung: voraussichtlich Januar 2024
Auszeichnungsveranstaltung: 6. März 2024
Zur Fristwahrung gilt der Eingang der Bewerbung über den Formular-Server. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
9. Einreichen der Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt digital über den Formular-Server der Stadt Bonn: Zur Bewerbung die unterschriebene Selbsterklärung als pdf bereithalten. Anschließend das Bewerbungsformular (Öffnet in einem neuen Tab) digital ausfüllen, dabei wird die unterschriebene Selbsterklärung als Anlage hochgeladen. Am Ende „speichern“ und dann „einreichen“.
Sollten die von Ihnen angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. Post- oder E-Mail-Adressen) sind die Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen zu ermitteln.
10. Weitere Hinweise zur Bewerbung
Die Teilnehmenden erklären, dass ihre Einreichung zum Klima-Preis (zum Beispiel Fotografien) nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstößt. Dies gilt auch für die Einholung des Einverständnisses zur Einreichung und späteren Veröffentlichung, wenn Personen auf eingereichten Fotografien erkennbar sind.
Mit der Einsendung wird den Veranstaltern das Recht auf Veröffentlichung der Bewerbung zu Präsentationszwecken (etwa Pressemitteilungen, Veröffentlichung im Internet und weiteren Medien, Archivierung, Erstellung von Kopien) übertragen. Die Teilnehmenden sichern zu, Inhaber*in der hierzu notwendigen Rechte (insbesondere an übersandten Fotografien) zu sein.
11. Datenschutzhinweise
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erfolgt die Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO):
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Namen, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben die Veranstalter alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Die Veranstalter halten sich dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung der Nutzer*innen erforderlich.
Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden.
Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.
12. Haftung
Eine Haftung der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haften die Veranstalter gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Veranstalter bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen mussten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen beziehungsweise -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde.
Soweit die Haftung der Veranstalter gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
13. Informationspflichten zum Datenschutz
14. Inkrafttreten
Die Teilnahmerichtlinien treten zum 14. September 2023 in Kraft. Frühere Versionen der Teilnahmerichtlinien verlieren somit ihre Gültigkeit.
Herausgeberin: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Programmbüro Klimaneutrales Bonn 2035, September 2023
Noch Fragen?
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an das organisierende Programmbüro Klimaneutrales Bonn 2035 der Stadt Bonn. Gedruckte Plakate und Flyer zum Aushang können ebenfalls dort angefragt werden.
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- Ort
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Ort
Frau Marion Wilde
Etage 3
Loggia am Stadthaus (Hausnummer 2)
Thomas-Mann-Straße 2
53111 Bonn
Barrierefreiheit
Behindertengerechter Zugang
Aufzug im Haus
Rückblick: Erster Bonner Klima-Preis
Bei der ersten Auflage des Bonner Klima-Preises waren im März 2023 vier Bonner Gruppierungen für ihr gemeinschaftliches Engagement für den lokalen Klimaschutz ausgezeichnet worden. Erfahren Sie hier mehr über die ausgezeichneten Projekte.
Die bisherigen Preisträger
1. Platz: Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V.: „Klimatag und Klimatopf“
Der Bürgerverein Vilich-Müldorf wurde mit „Klimatag und Klimatopf“ mit dem ersten Preis und 3.000 Euro Preisgeld ausgezeichnet. Klimatag und Klimatopf sind feste Bestandteile der Aktivitäten des Bürgervereins und verbinden Informationen, Bildungsangebote, Einzelberatungen und Aktionen auf lokaler Ebene.
Im Video erfahren Sie in drei Minuten mehr über das ausgezeichnete Projekt.
Um die einzelnen YouTube-Videos zu sehen, müssen Sie hier die Datenschutz-Einstellungen freigeben.
Seit 2019 wird der Klimatag veranstaltet. Saatguttausch, Gartenerde-Transport mit Lastenfahrrad, Vorträge über PV-Anlagen, Solarthermie, Starkregen, Biodiversität und Mobilitätsentwicklungen im Ort wurden vorgetragen und diskutiert. Nach dem pandemiebedingten Ausfall in 2020 wurden 2021 und 2022 zwei weitere erfolgreiche Veranstaltungen durchgeführt. Weitere Klimatage sind geplant.
Der Klimatopf dient seit 2021 der CO2-Reduzierung direkt im Quartier: Menschen können CO2-Kompensationszahlungen in den Klimatopf vornehmen. Haushalte, die die Installation einer PV-Anlage planen, können Lose für die Klimatopf-Tombola erwerben. Sobald 2.000 Euro im Topf sind, werden diese an einen Haushalt ausgeschüttet. Bei mehreren Interessierten entscheidet das Los. Die erste Ausschüttung fand 2021 statt. Nach und nach werden so aus dem Topf mitfinanzierte Anlagen im Quartier sichtbar und motivieren zur Nachahmung.
2. Platz: Schülervertretung der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel: „CarFreiTag“
Der zweite Preis und damit 1.500 Euro Preisgeld ging an die Schülervertretung der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel mit ihrem Projekt „CarFreiTag“, der erstmals am 2. Dezember 2022 stattfand. Ziel des CarFreitags ist es, autofahrenden Menschen zu zeigen, dass Schüler*innen sich weniger Autoverkehr, insbesondere rund um die Schule, wünschen. Parkplätze und Rondell an der Schule werden an diesem Tag mit selbstgemalten Bannern gesperrt. Alle Menschen, die ohne Auto kommen, erhalten Obst als Dankeschön. Wer mit dem Auto kommt, kann dennoch durchfahren und bekommt von den Schüler*innen einen Flyer überreicht mit der Bitte, es beim nächsten Mal anders zu machen. Die Schüler*innen gestalteten selbst Sticker, Flyer und Plakate zum Aktionstag. Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit der Schulleitung und mit dem von Eltern gegründeten AK Verkehr.
Der CarFreiTag soll zunächst einmal im Monat stattfinden. Die SV stellt zudem Material zur Vorbereitung des Tages zum Download zur Verfügung, so dass weitere interessierte Schulen sich informieren und das Konzept möglichst leicht übernehmen können:
3. Platz: Umweltmanagement „Grüner Hahn“ der Evangelischen Johanniskirchengemeinde Bonn-Duisdorf: Arbeitskreis „Schöpfung bewahren“
Der Arbeitskreis „Schöpfung bewahren" hat sich vorgenommen, im Rahmen des Umweltmanagementprogramms „Grüner Hahn“ die vier Gebäude der Gemeinde (Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus und Kindergarten) in den kommenden Jahren treibhausgasneutral auszurichten.
Die Gasheizungsanlage für Kirche und Gemeindehaus wurde im Sommer 2021 durch zwei emissionsfreie Anlagen ersetzt: Die Kirche erhielt eine Infrarot-Unterbankheizung, für das Gemeindehaus wurde eine Luft-Wärmepumpe installiert. Beide Systeme werden mit zertifiziertem Ökostrom der SWB versorgt. Zudem wurde 2022 eine 21,4 kWp-Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen. Die IR-Unterbankheizung ist die erste ihrer Art im Bereich der Ev. Landeskirche im Rheinland. Sie ist deshalb so innovativ, weil sie nicht die Luft erwärmt, sondern nur die Körper, auf die sie trifft. Die Wärmeabgabe erfolgt gezielt direkt nach vorne und über die Sitzbank – ein Vorteil für große, nicht ständig genutzte Kirchengebäude.
Flankiert werden die technischen Investitionen von Aktionen z.B. zur bio-ökologischen Aufwertung der vorhandenen kirchlichen Freiflächen sowie zur Weiterbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
3. Platz: Unternehmer und Kulturschaffende am Standort Broichstr. 76: „Green Deal Area“
Am Standort Bonn-Beuel des Unternehmens „Hündgen Entsorgung“ werden verschiedenen Vorhaben umgesetzt mit dem Ziel, den Standort nachhaltig und klimaneutral zu machen. Neben den technischen Investitionen kommt auch der Kooperation mit Betrieben in direkter Umgebung eine wichtige Rolle zu. Von der großen PV-Anlage auf den Hallendächern profitieren alle Betriebe am Standort. Eine mobile PV-Anlage auf Paletten lässt sich an verschiedenen Orten aufbauen; unter anderem wurde sie beim Swisttaler Apfelroutentag verwendet.
Neuester Baustein der Green Deal Area ist eine biobasierte Vergaseranlage, die Plastikreste aus dem Recyclingprozess bei Hündgen verwerten wird: In der biobasierten Vergaseranlage können die Reste zu einem gereinigten Synthesegas umgewandelt und damit Energie wie Wärme und Strom erzeugt werden. Die Pläne stehen, nach der Genehmigung soll die Anlage an den Start gehen.
Die Jury des ersten Bonner Klima-Preises 2022
Eine neunköpfige Jury mit Vertreter*innen aus Stadtgesellschaft und Verwaltung hatte die schwierige Aufgabe übernommen, aus 23 eingereichten Bewerbungen die besten auszuwählen. Aufgrund der Vielfalt und Qualität der Bewerbungen vergab die Jury zwei dritte Plätze.