Viele Bonnerinnen und Bonner besitzen sie bereits, andere liebäugeln mit ihr: Eine Baum- beziehungsweise Grünpatenschaft. Bewerben dafür können Sie sich ganz bequem online über diese Seite:
Was es bei einer Grün- beziehungsweise Baumpatenschaft zu beachten gibt, wird im Folgenden erklärt.
Wahrung der Verkehrssicherheit
Viele Grünflächen liegen an öffentlichen Verkehrswegen. Da das Amt für Umwelt und Stadtgrün weiterhin für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verantwortlich ist, gilt es für Patinnen
und Paten auf Folgendes zu achten:
- Die Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel oder von Depotdüngern ist nicht zulässig!
- Bitte beachten Sie bei der Pflanzung, dass die Höhe der ausgewachsenen Sträucher hierbei höchstens 50 cm betragen darf, damit Straßen, Plätze und Gehwege von allen Seiten aus gut
eingesehen werden können und am Straßenverkehr teilnehmende Personen frühzeitig bemerkt werden. Bäume dürfen nicht in die Grünbeete gepflanzt werden. - Bewuchs nicht in den Straßenraum und in die Geh- und Radwege hineinragen lassen. Die Einsicht in den fließenden Straßenverkehr ist jederzeit freizuhalten!
- Das Aufbringen von losen Steinen oder sonstigen Gegenständen auf den Beeten ist nicht gestattet. Diese könnten als Wurfgeschosse verwendet werden und andere Menschen gefährden.
- Es dürfen keine baulichen Gegenstände wie Bänke, Gabionen, große Pflanzgefäße oder Ähnliches auf oder neben den Grün- oder Baumbeeten installiert werden.
- Giftpflanzen sind nicht erlaubt.
- Lichterketten, Stammummantelungen oder andere Gegenstände dürfen nicht in den Bäumen aufgehängt oder an den Stämmen befestigt werden. Auch das Patenschaftsschild darf nicht am Baum befestigt werden.
- Baumbeete und Grünflächen dürfen grundsätzlich nicht durch Zäune, Ketten, Spanndrähte oder ähnliches umzäunt oder anderweitig eingefasst werden. Hierdurch wird die Verkehrssicherheit nachhaltig gefährdet, es entstehen Stolper- und Verletzungsgefahren für Passanten und Radfahrende.
- Wenn der Boden im Beet sichtlich abgesackt ist, können Sie ausgleichend Erde oder Mutterboden bis zur Höhe des angrenzenden Verkehrsbelages aufbringen. Ein stärkerer Bodenauftrag ist nicht zulässig, da hierdurch die Wurzelatmung eingeschränkt und Fäulnis
am Wurzelhals begünstigt wird. - Im Bereich von Baumwurzeln darf die Lockerung nur flach im oberen Bereich erfolgen. Baumwurzeln dürfen dabei nicht beschädigt werden. Die den Baum mit Wasser und Nährstoffen versorgenden Feinwurzeln befinden sich bei Jungbäumen im oberen
Wurzelbereich, so dass jegliche Eingriffe dort das Wachstum und die Vitalität des Baumes beeinträchtigen. Bei alten Bäumen befinden sich im oberen Wurzelbereich statisch wirksame
Wurzeln, so dass Eingriffe hier letztlich die Standsicherheit des Baumes gefährden können.
Wichtige Hinweise zu Grünbeeten mit Baumbestand
Arbeiten an Bäumen sind von einer Patenschaft ausgeschlossen. Baumpflegerische Maßnahmen wie zum Beispiel Kronenrückschnitte oder das Entfernen von Stammaustrieben oder Baumwurzeln, sowie die fachgerechte Behandlung von Schäden, Krankheiten und Schädlingen an Bäumen bleiben weiterhin den Baumpflegern der Bundesstadt Bonn überlassen.
- Von der Stammaußenkante ist ein Radius von ca. 25-30 cm dauerhaft von der Bepflanzung freizuhalten. Jeder Baum im Stadtgebiet wird alle 15 Monate von unseren zertifizierten Baumkontrolleuren begutachtet. Zu diesen Baumkontrollen gehört insbesondere auch die Begutachtung des Wurzelhalses auf Schädlings- oder Pilzbefall sowie auf grade in diesem Bereich häufig auftretende Stamm-Morschungen als Eintrittspforte für holzzerstörende Pilze.
- Bitte pflanzen Sie keine Kletterpflanzen und Efeu an die Bäume, damit Wurzel- und Stammanläufe der Bäume regelmäßig kontrolliert und Stammschädigungen rechtzeitig erkannt werden können.
- Füllen Sie die Stammfüße von Bäumen nicht mit Erde an. Ein stärkerer Bodenauftrag ist nicht zulässig, da hierdurch die Wurzelatmung eingeschränkt und Fäulnis am Wurzelhals
begünstigt wird. - Entfernen Sie keinen Stammschutz aus Schilfrohrmatten und Baumverankerungen, sowie Gießringe - insbesondere an Jungbäumen.
- Die Stadt weist darauf hin, dass in Grünbeeten, welche zur Zeit der Übernahme einer Patenschaft nicht mit einem Baum bepflanzt sind, jederzeit durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün eine
Ersatzpflanzung vorgenommen werden kann. Sie werden dann rechtzeitig über die geplante Maßnahme informiert und Ihnen damit die Gelegenheit gegeben, Ihre Pflanzen aus dem Beet zu
nehmen und sicher zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme besteht selbstverständlich die Möglichkeit die Patenschaft weiterzuführen.
Zusätzliche Auflagen für Baumbeete mit neuen Bäumen/Jungbäumen
Die Vorbereitung eines Baumstandortes/Grünbeetes für die Pflanzung eines neuen Baumes ist sehr umfangreich. Sie umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, einen entsprechenden Erd-/Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine zweijährige
Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine vierjährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Nährstoffversorgung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.
Die Jungbäume weisen zum Zeitpunkt der Pflanzung bereits ein Alter von rund 10 Jahren auf, sind in der Regel bereits zwischen 4 und 5 Meter hoch und werden mit einem Stammumfang von 20-25 cm gepflanzt.
- Aufgrund dieser umfangreichen Arbeiten müssen Ihre Pflanzen vorher aus dem Beet entfernt werden. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten Gelegenheit.
- Wenn Sie die Patenschaft nach der Baumpflanzung weiterführen möchten, können Sie die Pflanzen nach Absprache wieder in das sanierte Grünbeet einpflanzen und die Patenschaft weiter begleiten. Bitte sagen Sie rechtzeitig Bescheid, dann kann die geplante Unterpflanzung seitens eines Nachunternehmers der Stadt an dieser Stelle entfallen. Es darf erst nach Abschluss der Baumpflanzarbeiten mit der Beetbepflanzung begonnen werden. Auch
wenn der Baum schon gepflanzt ist, können noch weitere Arbeiten folgen, wie die Anlage von Baumverankerung, Stammanstrich und Gießrand. Bitte warten Sie dazu auf die entsprechende Freigabe durch die Stadt. - Die Ersatzpflanzungen von Bäumen werden an einen Nachunternehmer der Bundesstadt Bonn beauftragt, welcher dann auch im Rahmen seiner Fertigstellungs- und Entwicklungspflege die beauftragte Ersatzpflanzung für die Dauer von 2 Jahren weiter pflegt
und für die Dauer von 4 Jahren wässert und nach Bedarf mit Nährstoffen versorgt. Auch wenn die Wasserversorgung durch den Nachunternehmer gesichert ist, freut sich der Baum
in Trockenzeit durchaus über die ein oder andere zusätzliche Wassergabe durch Sie! - Zur Wasserversorgung wird ein Gießring über dem Ballen des Jungbaumes eingebaut. Dieser Bereich ist von jeglicher Bepflanzung/Einsaat freizuhalten und darf auch nicht aufgefüllt
werden. Ein Bodenauftrag würde die Wurzelatmung einschränken, Fäulnis begünstigen und die Vitalität des Baumes langfristig stark beeinträchtigen. - Im Rahmen der Standortsanierung wurde die Baumgrube großflächig mit einem speziellen Baumsubstrat verfüllt. Dieses Substrat sieht etwas „steinig“ aus, ist aber speziell auf die Bedürfnisse von Bäumen entwickelt worden und bietet auch Ihrer Unterpflanzung sehr gute Wachstumsbedingungen. Es darf kein Kompost oder Mutterboden auf das Substrat aufgebracht werden.
- Bitte vermeiden Sie die Pflanzung von stark wasser- und nährstoffzehrenden Einsaaten, Stauden und Sträuchern, da diese mit dem Jungbaum um knappe Ressourcen konkurrieren.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umwelt und Stadtgrün.
Hier berät man Sie auch gerne bei der Wahl einer geeigneten Patenschaftsfläche in Ihrer Nähe oder bei der Pflanzenauswahl für „Ihre Grünfläche“.
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Koordinierungsstelle
Grün-Hotline
Etage 5 E
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 6
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen