Gleichstellungstelle, Personal- und Organisationsamt
Bonn, im März 2021
Vorwort
Seit vielen Jahren fördert die Bundesstadt Bonn die Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb der Stadtverwaltung. Vor allem der von der Gleichstellungsstelle gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt erstellte „Gleichstellungsplan 2019 – 2022“ bietet dafür die Grundlage. Er nennt Handlungsfelder und Ziele für die Gesamtverwaltung, um das in der Verfassung verankerte und im Landesgleichstellungsgesetz NRW konkretisierte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot umzusetzen.
Gemäß „VIII. Controlling und Berichterstattung“ des „Gleichstellungsplanes 2019 – 2022“ ist über den Stand der Umsetzung der "konkreten Zielvorgaben" dem Verwaltungsvorstand und dem Hauptausschuss zur Hälfte der Laufzeit zu berichten, damit gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen nach § 5 Abs. 7 LGG ergriffen werden können. Der folgende Bericht, dem die Zahlen der Gesamtverwaltung mit dem Stand 31.12.2020 zu Grunde liegen, benennt den Stand der Umsetzung und beschreibt weitere Maßnahmen, die bis Ende 2022 geplant sind.
Von einer geschlechtergerechten Ausgestaltung und Besetzung aller Bereiche und aller Hierarchieebenen profitieren alle Beschäftigten. Nur so können gute und ausgewogene Arbeitsergebnisse erreicht werden und gerechte Entscheidungen getroffen werden.
Der Gleichstellungsplan stellt weiterhin eine der wesentlichen Maßnahmen zur Frauenförderung dar. Der Frauenanteil in der Stadtverwaltung ist mit aktuell 59,3 % erneut gestiegen. Die Quotierung über die Tätigkeitsbereiche und die Besoldungs- und Entgeltgruppen trägt zu den erzielten Fortschritten bei und baut strukturelle Benachteiligungen von Frauen ab. Zukünftig wird es aber auch weiterhin nötig sein, in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, Maßnahmen zu ergreifen. Einzelne Arbeitsbereiche der Verwaltung sind stark frauen- beziehungsweise männerdominiert.
In den technischen, naturwissenschaftlichen Berufen sind weiterhin eher Männer repräsentiert, in den erzieherischen, sozialen Berufsfeldern eher Frauen. Studien belegen, dass geschlechtergemischte Teams viel erfolgreicher arbeiten, daher wird es notwendig sein, nicht nur Frauen, sondern auch Männer zu motivieren, sich bei der Stadtverwaltung Bonn zu bewerben. Auch dies gehört zur Chancengleichheit.
Dabei ist Chancengleichheit mehr als die Definition von Zielgrößen. Wichtiger ist es, Instrumente zu definieren, wie Regelungen zu Personalauswahlverfahren oder spezifische Fortbildungsangebote und Beratung sowie unterschiedliche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Motivation und das Engagement von Mitarbeiter*innen zu fördern und die Potenziale und Fähigkeiten gut zu nutzen und weiterzuentwickeln.
Nicht unerwähnt bleiben kann auch bei diesem Bericht, dass die seit März 2020 andauernde Corona-Pandemie selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Stadtverwaltung Bonn hat. Sie hat das gesamte Leben der Mitarbeitenden – privat und beruflich - ganz entscheidend verändert. Innerhalb der Stadtverwaltung hat die Digitalisierung Fahrt aufgenommen und in vielen Bereichen finden Anteile der täglichen Arbeit sowie interne und externe Besprechungen und Personalauswahlverfahren digital statt. Viele Kolleg*innen haben über das „Corona-bedingte Home Office“ die Möglichkeit der Telearbeit für sich entdeckt. Diese Entwicklung muss weiter beobachtet werden und voraussichtlich müssen auch Anpassungen vorgenommen werden. Die Gleichstellungsstelle hat gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt schon begonnen, diese Aspekte im Hinblick auf das zukünftige Arbeiten in den Fokus zu nehmen.
Wir sind auf dem Weg - und dies bietet eine gute Chance für die zukünftige Arbeitswelt bei der Bundesstadt Bonn!
1. Stand der Umsetzung - Frauen und Männer bei der Stadtverwaltung Bonn
1.1 Übersicht über die Verteilung des Personalbestandes
Im Dezember 2020 waren bei der Stadtverwaltung Bonn 7.007 Personen tätig; davon 2.852 Männer und 4.155 Frauen. Das entspricht einem Frauenanteil von 59,3 Prozent. In der Gesamtzahl sind auch die Beschäftigten der eigenbetrieblichen Einrichtungen (Städtisches Gebäudemanagement, Seniorenzentren und Theater) enthalten.
1.2 Bericht zum Gleichstellungsplan II.1. - Zielvorgaben
1.2.1 Allgemeine Verwaltung
Besoldungs- und Entgeltgruppe | Ist-Stand am 31. Dezember 2018 | Ist-Stand am 31. Dezember 2020 | angestrebtes Soll zum 31. Dezember 2022 |
---|---|---|---|
A12/E11 | 46% | 48% | 50% |
A13 II, 1/E12 | 42% | 41% | 48% |
A13 II, 2/E13 | 46% | 46% | 50% |
A14/E14 | 38% | 52% | 45% |
A15/E15 | 32% | 42% | 38% |
A16/AT | 43% | 41% | 50% |
1.2.2 Technik und Handwerk
Besoldungs- und Entgeltgruppen | Ist-Stand am 31. Dezember 2018 | Ist-Stand am 31. Dezember 2020 | angestrebtes Soll zum 31. Dezember 2022 |
---|---|---|---|
A11/E10 | 38% | 32% | 42% |
A12/E11 | 48% | 48% | 50% |
A13 II, 1/E12 | 33% | 37% | 38% |
A13 II, 2/E13 | 28% | 44% | 33% |
A14/E14 | 35% | 57% | 40% |
A15/E15 | 32% | 36% | 38% |
A16/AT | 40% | 33% | 45% |
1.2.3 Generelle Zielvorgaben für die Gesamtverwaltung
Besoldungs- und Entgeltgruppen | Ist-Stand am 31. Dezember 2018 | Ist-Stand am 31. Dezember 2020 | angestrebtes Soll zum 31. Dezember 2022 |
---|---|---|---|
A12/E11 | 49% | 47% | 50% |
A13 II, 1/E 12 | 37% | 53% | 42% |
A13 II, 2/E13 | 54% | 48% | 50% + x |
A14/E14 | 48% | 56% | 50% |
A15/E15 | 42% | 45% | 45% |
A16/AT | 48% | 42% | 50% |
In der Tabelle „1.2.1 Allgemeine Verwaltung“ zeigt sich, dass die Maßnahmen greifen und die Verwaltung insgesamt auf einem guten Weg ist. Einige Bereiche sind bereits mehr als erfüllt, in anderen gibt es lediglich leichte Rückgänge.
In der „Tabelle 1.2.2. Technik und Handwerk“ zeigen sich einige Schwankungen. Gute Erfolge sind vor allem im Bereich A13 II, 2/E13 sowie A 14/E 14 zu sehen, hier konnten beispielsweise bei Stellen in der Energieagentur, der Stadtentwicklung sowie im Gesundheitsamt Frauen gewonnen werden. An dieser Entwicklung wird weiter zu arbeiten sein. Fallende Quoten sind größtenteils darauf zurückzuführen, dass es Bereiche gibt, in denen sich auf Stellen, die teilweise auch mehrfach ausgeschrieben wurden, ausschließlich Männer beworben haben und die Stelle dann eben auch nur mit einem Mann besetzt werden kann. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es gerade im Bereich Technik und Handwerk weiter notwendig sein wird, sich intensiv um die Bewerbungen von beispielswiese Feuerwehrfrauen, Ingenieurinnen und IT-Kräfte zu kümmern.
Die Gleichstellungsstelle wurde bei allen Maßnahmen und Konzepten, die die Personalwirtschaft und -entwicklung sowie Organisationsfragen und –maßnahmen betrafen, einbezogen. In allen Stellenausschreibungen für Bereiche und Gruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wurde darauf hingewiesen, dass Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden. In Fällen, in denen nicht ausreichend Frauen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen waren, überprüfte die Gleichstellungsstelle die Vorauswahl und veranlasste ggf. die Einladung weiterer Bewerberinnen. An Personalauswahlgesprächen, bei denen sich sowohl Bewerberinnen als auch Bewerber vorstellten, nahm die Gleichstellungsstelle teil.
Ergänzende Maßnahmen um die Zielvorgaben bis Ende 2022 zu erreichen, hält die Verwaltung zurzeit für nicht erforderlich.
2. Was hat sich im Bereich der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ getan?
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“
Wirkliche Geschlechtergerechtigkeit kann nur erreicht werden, wenn die Erwerbs- und die Sorgearbeit zusammen gedacht und neugestaltet wird. Dazu brauchen wir Arbeitszeitmodelle jenseits der sogenannten klassischen Aufgabenverteilung. Die Stadt Bonn bietet hier seit Jahren gute Möglichkeiten für Teilzeit und Telearbeit und einen großzügigen Gleitzeitrahmen. Trotzdem sind es auch bei der Stadt Bonn überwiegend Frauen, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um damit Zeit für Sorgearbeit mit Kindern und Angehörigen zu haben. Auch der Anteil der Männer, die Telearbeit machen, um beispielsweise Anfahrtszeiten zu sparen und sich damit aktiv an der Sorgearbeit in den Familien beteiligen können, ist immer noch deutlich geringer. Dieses Bild setzt sich bei der Elternzeit ebenso fort. Unter Punkt 3: „Welche Maßnahmen müssen bis Ende 2022 ergriffen werden?“ sind daher Maßnahmen und Projekte bis Ende 2022 aufgeführt, um diesen Sachstand auch nachhaltig zu verbessern.
2.1 Sachstand Teilzeit
Die Anzahl der teilzeittätigen Frauen ist mit 1849 im Vergleich zu 2018 (1373) weiter gestiegen (+476), die der Männer (2018: 173) mit 325 ebenso (+152). Insgesamt ist die Teilzeitquote um 3,2 Prozent auf 31 Prozent angestiegen, der Anteil der Männer an den Teilzeitbeschäftigten liegt nun bei 15 Prozent (2018: 11,2 Prozent).
2.2 Sachstand Telearbeit
Telearbeit stellt die beste Lösung dar, um eine Vereinbarkeit zu erreichen, da sie im Gegensatz zur Teilzeit keine finanziellen Auswirkungen hat. Allerdings ist zu bedenken, dass nicht jede Arbeit telearbeitsplatzfähig ist. Bereits vor Corona wurde von der Möglichkeit der Telearbeit von 685 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Gebrauch gemacht, davon 27 Prozent Männer. Im Zuge des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde die Anzahl der Telearbeitsplätze mehr als verdoppelt (+ 128 Prozent). Im Kontext der Umsetzung der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bekräftigt, dass seitens der Ämter im Rahmen der Möglichkeiten und der notwendigen Aufgabenerfüllung sowie der Sicherung der Betriebsabläufe weitreichende Regelungen bezüglich der Ermöglichung von Telearbeit getroffen werden sollen. Zum 31. Dezember 2020 haben 1.757 Mitarbeitende regelmäßig Gebrauch von Telearbeit gemacht, dies sind 1.072 weitere Telearbeitsplätze als im Vergleich zum 1. Januar 2020 (+ 156 Prozent), davon 34 Prozent Männer. Somit ist der Anteil der Männer an der Telearbeit im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit um 7 Prozent gestiegen. Wenn man sich vor Augen führt, dass Ende 2015 insgesamt nur 409 Mitarbeitende Telearbeit in Anspruch genommen haben – mit einem Männeranteil von 24 Prozent - dann sieht man, wie sich in dieser Bereich in den letzten 5 Jahren entwickelt hat. Dies gilt es weiter zu beobachten und zu fördern.
Am besten funktionieren alternierende Modelle abwechselnd vor Ort und im Home Office, da beispielsweise die Bürgerbedienung gewährleistet bleiben muss oder Akten noch nicht digitalisiert sind. Bei den allermeisten Fällen werden 1 bis 3 Tage in der Woche in Telearbeit verbracht. Durch diese Modelle fallen auch die negativen Auswirkungen schwächer aus, die sich bei Unternehmen zeigen, die ihre Beschäftigten komplett ins Home Office geschickt haben – wie das Verschwimmen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit und die Vereinsamung bei den Mitarbeitenden sowie der Schwierigkeit des Führens auf Distanz für Führungskräfte sowie Probleme mit der Teambildung.
2.3 Sachstand Elternzeit
Im Berichtszeitraum (2019 bis 2020) nahmen 416 Frauen und 159 Männer Elternzeit in Anspruch (insgesamt 575). Somit wird Elternzeit immer beliebter, denn die Anzahl ist im Vergleich zum Stand Ende 2018 um 68 Prozent gestiegen (damals 342 Eltern, davon 281 Frauen und 61 Männer). Dies ist die richtige Entwicklung, denn der Anteil der Männer an der Elternzeit konnte von 18 Prozent auf 28 Prozent erhöht werden. Leider ist es immer noch so, dass die meisten Väter – nämlich 142 – sich lediglich für die gesetzlich vorgegebene Mindestlaufzeit von zwei Monaten entschieden haben. Nur 8 Väter nahmen bis zu 6 Monate und lediglich 9 eine längere Elternzeit in Anspruch.
2.4 Sachstand Ausbildung
Insgesamt sind aktuell 62,5 Prozent Frauen in der Ausbildung. Hier die Übersicht in den einzelnen Bereichen:
Frauen | Männer | Frauen in % | |
---|---|---|---|
Anwärter*innen II, 1 mit Feuerwehr | 68 | 35 | 66,02 % |
Anwärter*innen I, 2 mit Feuerwehr | 37 | 22 | 62,71 % |
Auszubildende – außer Anwärter*innen und inkl. Feuerwehr und Erzieher*innen (PIA) |
100 | 66 | 60,24 % |
Alle Ausbildungsplätze im gewerblichen und Verwaltungsbereich bei der Stadt Bonn wurden öffentlich ausgeschrieben. Zu den Auswahlverfahren – die seit Beginn der Corona-Pandemie auch digital stattfinden - wurden alle geeigneten Bewerber*innen eingeladen. Für die Vergabe von Ausbildungsplätzen sind die nachgewiesene schulische Qualifikation, die Ergebnisse der Eignungstests und die Eindrücke aus den Vorstellungsrunden ausschlaggebend.
Bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin konnte mit 22 jungen Männern und 5 jungen Frauen der Anteil der Frauen im Vergleich zum Stand 31. Dezember 2018 von 5,5 Prozent Frauenanteil auf 18,5 Prozent gesteigert werden, ein schöner Erfolg! Auch im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst konnte eine weibliche Auszubildende gewonnen werden, was im Vergleich zum Stand 31. Dezember 2018 immerhin eine Steigerung von 0 Prozent auf 11 Prozent bedeutet. Dies macht Hoffnung, so dass hier auch in Zukunft damit zu rechnen sein wird, dass Frauen sich für eine Stelle im feuerwehrtechnischen Bereich interessieren.
3. Wir sind auf dem Weg – Welche Maßnahmen müssen bis Ende 2022 ergriffen werden?
3.1. Wie verbessern wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie?
3.1.1 Durchführung Audit „berufundfamilie“
Die Gleichstellungsstelle und das Personal- und Organisationsamt haben sich Anfang 2020 dazu entschieden, das „audit berufundfamilie“ durchzuführen, um ein Zeichen für Familienbewusstsein in unserem Unternehmen zu setzen. Trotz der Corona-Pandemie konnten in 2020 zahlreiche Workshops stattfinden, an denen rund 150 Mitarbeitende aus allen Bereichen der Verwaltung teilgenommen haben (Stand März 2021: zwischenzeitlich ist die Zertifizierung bestätigt worden und die Stadt Bonn verfügt nun über das Qualitätssiegel für eine betriebliche Vereinbarungspolitik). Ziel des Audits ist es, zunächst alle Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zusammenzutragen und in einem Prozess unter breiter Beteiligung der Mitarbeitenden, Maßnahmen zur Verbesserung zu entwickeln. Diese Maßnahmen wurden in einer Zielvereinbarung gesammelt, an deren schrittweisen Umsetzung die Stadt Bonn im Laufe von drei Jahren arbeiten wird. Dieser strategische Prozess wird genutzt, um Vereinbarkeitsthemen kontinuierlich weiter zu entwickeln und das Familienbewusstsein in der Unternehmenskultur der Stadtverwaltung fester zu verankern. Über die Ergebnisse wird jährlich berichtet.
3.1.2 Projekte zur Telearbeit
Die Gleichstellungsstelle und das Personal-und Organisationsamt haben erkannt, dass die in Punkt 2.2. geschilderten Auswirkungen der erheblichen Steigerung der Telearbeitsplätze in der Stadtverwaltung und die rasante Veränderung des Arbeitsalltages eine Überarbeitung der Rahmenbedingungen zur Telearbeit notwendig macht. Daher werden ab dem Jahr 2021 verschiedene Projekte und Workshops stattfinden, die unter Umständen auch eine Anpassung der Dienstanweisung zur Telearbeit notwendig machen werden.
3.1.3. Equal Care Anlaufstelle
Nachdem in 2020 eine Mitarbeitenden-Umfrage zu dem Thema „Carearbeit“ stattgefunden hat, wird ab Mitte 2021 in der Gleichstellungsstelle das Informations- und Beratungsangebot zum Thema Carearbeit (Elternzeit/Pflegezeit/Beurlaubungsmöglichkeiten) deutlich ausgebaut.
3.2. Wie motivieren wir Männer und Frauen zur Bewerbung bei Stellen mit Unterrepräsentanz?
3.2.1 „Bonn macht Karriere“
Die vom Personal- und Organisationsamt in 2018 gestartete innovative Recruitment-Kampagne „Bonn macht Karriere“ wurde in 2020 weitergeführt. Hierbei machen nicht nur eigene Mitarbeitenden Werbung für die Stadtverwaltung, es werden bewusst Rollenklischees angesprochen (beispielsweise wirbt eine Frau für den Beruf der Notfallsanitäterin, ein Mann für den Beruf des Erziehers). Damit wird die Arbeitgeberinnen-Marke gestärkt, Vorurteile abgebaut und damit auch dem wachsenden Fachkräftemangel begegnet.
3.2.2. „Game Changer-Projekt“
Die Gleichstellungsstelle startete im Frühjahr 2021 ein Projekt, bei dem es um klischeefreie Berufswahl geht. Eine erste digitale Veranstaltung, die auch gezielt im Intranet beworben wurde, hat im März 2021 stattgefunden, weitere Aktionen werden folgen. Ziel ist es, Frauen und Männer zur Bewerbung auf Stellen zu bewegen, die nicht dem klassischen Rollenklischee entsprechen.
Die Stadtverwaltung wird es sich nicht leisten können, die Potentiale des jeweils anderen Geschlechts ungenutzt zu lassen. Zudem werden – nachdem die Corona-Pandemie dies wieder zulässt -, die Programme des Girls‘ & Boys‘ Day ausgeweitet. Vor Corona beteiligte sich die Feuerwehr mit zahlreichen Plätzen am Girls’ Day sowie viele Kitas am Boys‘ Day.
3.2.3 Mentoring – Programm
Die Gleichstellungstelle startet im ersten Halbjahr 2021 ein internes Mentoring Programm für weibliche Führungskräfte. Diese Maßnahme ist ein Baustein zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und höheren Entgelt-/Besoldungsgruppen.
3.2.4 Gezielte Ansprache und Beratung
Die Gleichstellungsstelle spricht gezielt Kolleg*innen an und berät in Bezug auf freiwerdende Stellen. Interne Bewerbungen werden grundsätzlich immer im Personalauswahlverfahren berücksichtigt („Stay on board“), selbstverständlich bleibt das Prinzip der Bestenauslese bestehen. Das breite Beratungsangebot der Gleichstellungsstelle sowie die seit Januar 2020 regelmäßig stattfindende Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten wurde bereits von vielen Mitarbeitenden genutzt, dies wird weiter fortgeführt. Neben Gesprächen zu persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten, zu Bewerbungen, zum Umgang in Teams oder zu Problemen am Arbeitsplatz werden in den Beratungen neuerdings auch vermehrt Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie angesprochen. Die Gleichstellungsstelle wird hierzu ihr Beratungsangebot in 2021 ff. ausbauen.
3.3. Welche weiteren Maßnahmen zur Gleichstellung werden ergriffen?
3.3.1 Geschlechtergerechte Sprache
Gemäß § 4 des Landesgleichstellungsgesetz NRW ist in der internen wie externen dienstlichen Kommunikation die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Die Gleichstellungsstelle, das Personal- und Organisationsamt sowie das Presseamt arbeiten seit Ende 2020 an der Erstellung eines verbindlichen Leitfadens für die Stadtverwaltung mit dem Ziel, eine respektvolle und diskriminierungsfreie Sprache in der Stadtverwaltung zu installieren. Die Beschäftigten sollen mit dem Leitfaden noch im Laufe des Jahres 2021 konkrete Umsetzungsvorschläge für den Arbeitsalltag erhalten.
3.3.2 Führungskräfteentwicklung
Gender Mainstreaming war auch im Berichtszeitraum regelmäßiger Bestandteil von Nachwuchsführungskräftefortbildungen und weiteren fachübergreifenden Fortbildungsangeboten. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und der Möglichkeit zu internen Videokonferenzen sind auch – trotz der Corona-Pandemie – weitere digitale Workshops und Seminare geplant.