Flächennutzungsplanänderungen werden vom Rat beschlossen und anschließend nach Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung genehmigt.
Nach Genehmigung durch die Bezirksregierung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Kommune im Amtsblatt bekanntgemacht. Mit dem Tag der Bekanntmachung ist die Flächennutzungsplanänderung wirksam und kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen werden.
198. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den begonnenen Strukturwandel im Planbereich fortzusetzen. Die sich heute abzeichnenden Nachnutzungen brach gefallener Flächen schaffen die Möglichkeiten einer verträglichen städtebaulichen Annäherung zwischen den verbleibenden, dynamischen gewerblichen Nutzungen in der Nachbarschaft und der zukünftigen Wohnbebauung im Plangebiet.
Ziel der Planung ist, im gesamten Planungsraum „Am Vogelsang“, preiswerten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Chance zu nutzen, die städtische Entwicklung zu stärken. Eine qualitätsvolle Wohnungsbauentwicklung mit verschiedenen Wohnformen für Nutzer mit Interesse am innenstadtnahen Wohnen soll ermöglicht werden.
- Plan - 198. Flächennutzungsplan-Änderung, Bonn-Endenich, Am Propsthof, Auf dem Hügel und DB-StreckePDF-Datei1,18 MB
- Begründung gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch zur 198. Änderung des FlächennutzungsplanesPDF-Datei8,64 MB
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB zur 198. Änderung des FlächennutzungsplanesPDF-Datei125,25 kB
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