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Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das ganze Stadtgebiet dar. Bebauungspläne setzen für einen räumlich begrenzten Bereich des Stadtgebiets fest, wie die Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen.
Der Flächennutzungsplan (FNP), auch vorbereitender Bauleitplan genannt, stellt in Deutschland die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern enthält lediglich behördenintern bindende Vorgaben. Flächennutzungspläne müssen von der Bezirksregierung genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Der FNP stellt dar, welche Flächen in den nächsten 10 bis 15 Jahren von den unterschiedlichen Nutzungen in Anspruch genommen werden sollen. Mit ihm macht die Stadt deutlich, welche räumlichen Entwicklungen in diesem Zeitraum als realistisch und verträglich angesehen werden.
Zu den Nutzungen gehören beispielsweise:
Wohnbauflächen
Gewerbeflächen
Grünflächen
Flächen für den Gemeinbedarf
Hauptverkehrsstraßen, Bahntrassen, usw.
Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes wird die verbindliche Bauleitplanung in Form des Bebauungsplanes entwickelt.
Rechtskräftige Bebauungspläne
In Bonn regeln mehr als 1.000 Bebauungspläne die Nutzung der Flächen. Im Stadtplan können Sie sich über die aktuell geltenden Bebauungspläne für ein bestimmtes Grundstück informieren.
Setzt ein Bebauungsplan Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern oder Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft fest, so sind diese der jeweiligen Pflanzliste entsprechend zu bepflanzen.
Hierbei wird unterschieden nach
standortheimischen Gehölzen und traditionellen Kulturarten in Bonn,
mitteleuropäischen Wildgehölzen und kleinwüchsigen Gartenformen mitteleuropäischer Arten für beengte und gestalterisch anspruchsvolle Situationen im Innenbereich sowie einer
beispielhaften Auflistung von geeigneten Pflanzen für eine extensive Dachbegrünung.
Für Bebauungspläne, die neu aufgestellt werden, gibt es ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst muss die Planung durch politische Gremien, Behörden, Investoren oder sonstige Betroffene angestoßen werden. Danach wird durch den Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.
In dem folgenden Planverfahren werden die Bürger*innen beteiligt:
Im Stadtplanungsamt werden Bebauungsplanvorentwürfe erarbeitet, die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß Paragraph 3 Absatz 1 BauGB der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Für einen Zeitraum von zwei Wochen hängen die Pläne im Stadthaus und in den jeweiligen Bezirksverwaltungsstellen. Die Bürger*innen haben in dieser frühen Konzeptphase Gelegenheit, ihre Meinung zu äußern.
Nach Auswertung der eingegangenen Meinungsäußerungen wird der Plan überarbeitet.
Der erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird gemäß Paragraph 3 Absatz 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. In der Offenlage können die Bürger*innen Anregungen und Bedenken abgeben.
Nach der Offenlage beraten und beschließen die beteiligten Gremien den Bebauungsplan. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt wird der Bebauungsplan rechtskräftig und dadurch zum Ortsrecht.
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