Blei im Trinkwasser
Das Trinkwasser im städtischen Leitungsnetz ist bleifrei. Seit 1973 ist Blei als Material für neue Trinkwasserleitungen verboten. Nicht sanierte Häuser, die vor Mitte der 70er Jahre erbaut wurden, können jedoch noch Trinkwasserleitungen aus Blei in der Hausinstallation haben. Nach längerem Verweilen des Wassers in den Bleileitungen etwa über Nacht kann das zu deutlich erhöhten Bleibelastungen im Trinkwasser führen.
Nach der zurzeit geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) beträgt der Blei-Grenzwert für Wasser für den menschlichen Gebrauch 0,010 Milligramm pro Liter. Wasser, das mehrere Stunden in Bleileitungen gestanden hat, kann mit mehr als dem Zehnfachen des Grenzwertes mit Blei belastet sein. Verantwortlich für die Trinkwasserinstallation (ab dem Wasserzähler) ist der Hauseigentümer.
Blei ist gesundheitsschädlich. Besonders empfindlich reagiert das wachsende Zentralnervensystem auf eine erhöhte Bleibelastung. Daher sollten insbesondere Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere kein Wasser trinken, das mit Blei belastet ist.
Hinweise für Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch
Blei wirkt toxisch auf das Blut- und Nervensystem. Wird es in den Knochen angereichert, kann es in Phasen, in denen der Stoffwechsel aktiver ist, wieder ins Blut freigesetzt werden. Dies ist auch in der Schwangerschaft der Fall. Hinzu kommt, dass Kinder im Vergleich zu Erwachsenen deutlich mehr Blei aus dem Trinkwasser und der Nahrung aufnehmen. Bereits eine Bleikonzentration von 0,010 bis 0,025 mg pro Liter Trinkwasser kann die Blutbildung und die Entwicklung des Nervensystems besonders während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren beeinträchtigen.
Daher sind schwangere Frauen, ungeborene Kinder, Säuglinge und Kleinkinder besonders vor der Aufnahme von Blei zu schützen. Dies gilt auch für Frauen mit Kinderwunsch.
Vorbeugender Gesundheitsschutz
Grundsätzlich sollte Wasser, welches in den Leitungen gestanden hat (Stagnationswasser), nicht zum Verzehr und zur Zubereitung von Speisen verwendet werden. Lassen Sie das Wasser ablaufen, bis es gleichbleibend kühl aus der Leitung kommt. Schwangere und Kleinkinder sollten grundsätzlich Wasser, welches durch Bleileitungen geflossen ist, nicht konsumieren. In diesem Fall wird empfohlen, abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ zu verwenden.
Wie kann ich als Mieter feststellen, ob ich betroffen bin?
Im Leitungsnetz der Stadtwerke Bonn sind seit Beginn der 60er Jahre keine Hausanschlussleitungen aus Blei mehr verlegt worden. Die zuvor in Blei ausgeführten Leitungsstücke wurden in der Vergangenheit systematisch gegen moderne Materialien ausgetauscht. Seit dem 30. November 2013 werden von den Stadtwerken keinerlei bleihaltige Leitungen mehr zum Trinkwasser-Transport zu den Endverbrauchern verwendet.
Es kann jedoch sein, dass in der Trinkwasserinstallation des Gebäudes noch Bleileitungen verlegt sind.
Über den Vermieter oder die Hausverwaltung kann das Baujahr des Gebäudes erfragt werden. Sollte es nach 1973 erbaut worden sein, dürften keine Bleileitungen mehr verwendet worden sein. Ansonsten verlangen Sie Auskunft über die Materialbeschaffenheit der Hausinstallation. Die Vermieter sind seit dem 1. Dezember 2013 laut Trinkwasserverordnung verpflichtet, die Mieter unverzüglich über Bleileitungen im Haus zu informieren, sobald sie davon Kenntnis haben.
Es ist auch möglich, sich selbst die Rohre für Trinkwasser im Keller anzusehen. Dabei ist neben der Farbe der Rohre auf deren Verlauf zu achten: Finden Sie geschwungen verlegte Rohre, besteht der dringende Verdacht auf Blei als Material. Angeflanschte Winkelstücke sprechen für ein härteres Material als Blei. Nicht gestrichene Bleirohre haben einen matt-grauen Glanz und sind nicht magnetisch, Kupferrohre sind rötlich-braun.
Auch wenn im Keller keine Bleirohre zu sehen sind, können die schwer zugänglichen Steigrohre in den Wänden des Hauses noch aus Blei sein, wenn die Wasserrohre nur teilweise saniert wurden.
Besteht dieser Verdacht, kann die Untersuchung einer Probe des Stagnationswassers Klarheit schaffen. Die Probe sollte von einem zertifizierten Probenehmer genommen und in einem zertifizierten Trinkwasserlabor untersucht werden.
Aus der Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen sollte ein Labor gewählt werden, das für die Untersuchung auf Blei eine aktuell gültige Zertifizierung vorweisen kann. Diese Labore haben meist auch zertifizierte Probenehmer.
Was muss ich beachten, wenn im Haus Bleileitungen verlegt sind?
Bei bleihaltiger Hausinstallation müssen die bleihaltigen Rohre mittelfristig ausgetauscht werden werden.
Kurzfristige Abhilfe schafft ein Ablaufenlassen des Wassers aus der Hausinstallation, das mit der Zeit durch den Baukörper erwärmt wird und dann nicht mehr so kühl ist wie das Wasser der Rohre im Erdreich.
Diese Ablaufzeit ermittelt man daher am besten, wenn im Haus seit einiger Zeit möglichst kein Wasser verbraucht wurde, so dass das Kaltwasser in der Hausinstallation Zeit hatte, sich etwas zu erwärmen. Dann hält man einen Finger unter den voll aufgedrehten Wasserhahn und merkt sich die Zeit, bis das Wasser merklich kühler wird. Diese Zeit sollte das Wasser dann jedes Mal nach längerem Nichtgebrauch des Wasserhahns ablaufen. Sollte Ihnen dieses Verfahren zu unsicher erscheinen, müssen Sie für sicher bleifreies Wasser entsprechend abgepacktes Trinkwasser kaufen.
Die zurzeit noch erhältlichen Armaturen können bleihaltig sein. Falls Sie über das Material Ihrer Armatur nichts wissen, ist es empfehlenswert, die ersten 100 Milliliter auf jeden Fall zu verwerfen, auch bei einer ansonsten bleifreien Hausinstallation.
Beabsichtigen Sie Ihre Armaturen auszutauschen, sollten Sie sich vorher über die Produkte informieren. Viele Hersteller loben mittlerweile ihre Armaturen als besonders blei- und nickelarm aus. Dies ist durch moderne Herstellungsverfahren und Legierungen möglich.
Ansprechpartner vermittelt:
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Kontakt
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- trinkwasserbonnde
Ort
Infektionsschutz und Umwelthygiene
Frau Artia Rios
Zimmer 10
Engeltalstraße 6
53111 Bonn
Barrierefreiheit
Behindertengerechter Zugang am Haupteingang über Rampe
Aufzug im Hause vorhanden
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
Legionellen im Trinkwasser
Zum 1. November 2011 wurde die Untersuchungspflicht auf Legionellen in die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufgenommen. Ziel ist unter anderem der verstärkte Schutz vor Legionellen. Durch die Veränderungen in der Verordnung haben sich für Unternehmer oder sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen neue Pflichten ergeben.
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Untersuchungspflicht auf Legionellen nach § 14b TrinkwV
Für den oben genannten Personenkreis, der eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nutzt, besteht die Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen. Eine Großanlage ist ein Warmwasser-Vorratsbehälter mit mehr als 400 Liter. Die Untersuchungspflicht gilt jedoch nur für die Fälle, bei der es zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt, weil zum Beispiel Duschen beziehungsweise Duschköpfe vorhanden sind. Die Proben sind bei gewerblicher Tätigkeit, zum Beispiel bei einer Vermietung, mindestens alle drei Jahre nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorzunehmen. Bei öffentlicher Tätigkeit, zum Beispiel bei einer Kindertagesstätte, ist die Beprobung zunächst jährlich durchzuführen. Die Probenahme und die Untersuchung ist durch ein akkreditiertes Unternehmen durchzuführen.
Hintergrund
Legionellen sind im Wasser lebende Bakterien, die in Warmwasserleitungen und -behältern, in denen die Temperatur zwischen 25 °C und 55 °C liegt, vorkommen und sich vermehren können. Die im Wasser vorhandenen Erreger führen nicht zu einer direkten Gesundheitsgefährdung. Erst bei Aufnahme der Keime durch Einatmen bakterienhaltigen Wassers in vernebeltem Zustand, zum Beispiel beim Duschen oder bei einem Aufenthalt in klimatisierten Räumen, kann bei abwehrgeschwächten Personen eine Erkrankung ausgelöst werden. Die Aufnahme durch Trinken führt normalerweise nicht zu einer Erkrankung.
Falls es zu einer Infektion kommt, führt diese oft nach ein bis zwei Tagen zu grippalen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Schmerzen im Brustkorb, Husten und Fieber. Die Patienten erholen sich in der Regel innerhalb von fünf Tagen. Es gibt jedoch auch schwere Verlaufsformen, die sich zu einer Lungenentzündung entwickeln.
Gesundheitsgefahren durch offene Rückkühlwerke und Verdunstungskühlanlagen
Bei Betrieben und Einrichtungen, die Anlagen haben, deren Kühlwasser in die Umgebungsluft gelangt, kann in ungünstigen Fällen dieses Wasser mit Legionellen belastet sein. Für die Ursachenermittlung räumlicher Häufungen von Legionellenerkrankungen ist die Kenntnis solcher Anlagen wesentlich.
Offene Rückkühlwerke und Verdunstungskühlanlagen werden federführend durch das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und lokale Agenda überwacht.
Badebeckenwasser
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die einwandfreie Badewasserhygiene nicht nur von der Aufbereitungstechnik abhängt, sondern auch von der persönlichen Hygiene jedes einzelnen Badegastes.
Die Verunreinigung des Badewassers erfolgt im Wesentlichen durch Schweiß, Hautfett, Mikroorganismen und Körperpflegemittel. Durch eine ausreichende Körperreinigung vor dem Schwimmen können diese aus dem Badewasser fern gehalten werden. Die Dusche vor dem Baden sollte mit Seife und Shampoo erfolgen und alle Körperstellen erreichen. In jedem Fall ist aber darauf zu achten, dass die Seifen- und Shampoo-Reste gut ab- und ausgespült werden, damit diese nicht ins Badewasser gelangen, da diese auch die Desinfektionsmittel des Badebeckenwassers binden und verbrauchen.
Beim Verlassen des Bades sollte zumindest klar abgeduscht werden. Insbesondere sollten die Füße, vor allem die Zehenzwischenräume zur Verhinderung von Fußpilzinfektionen sehr gut getrocknet werden.
Das Gesundheitsamt Bonn überwacht unter anderem:
- die Einhaltung der Betreiberpflichten
- die Kontrolle der Anlagentechnik zur Aufbereitung des Schwimm- und Badewassers
- die Ergebnisse der chemisch-bakteriologischen Routineuntersuchungen
- die Kontrolle des Betriebsbuchs und des Hygienezustands der Einrichtung