Auf dieser Seite
- Priorisierte Berufsgruppen
- Über 70-Jährige
- Jahrgänge 1942 und 1943
- Jahrgänge 1944 und 1945
- Jahrgänge 1946 und 1947
- Jahrgänge 1948 und 1949
- Jahrgänge 1950 und 1951
- Personen mit Vorerkrankungen
- Zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
- Über 80-Jährige
- Impfung für über 60-Jährige mit Astrazeneca
- Personen mit Pflegegrad 5 und 4
- Rückfragen zu Zweitimpfterminen mit Astrazeneca
- Hotline und Kontaktmöglichkeit zum Thema Impfen und Astrazeneca
- Behinderten-Gemeinschaft bietet Beratung zu Corona-Fragen an
Aktuell: Impfangebot für Vorerkrankte - Terminbuchung ab sofort
Die Stadt Bonn hat am Montag, 19. April, Arztpraxen in Bonn darüber informiert, dass Vorerkrankten nach §3 Abs. 1 Nr. 2 Coronaimpfverordnung mit Wohnsitz in Bonn ein Impfangebot mit dem Impfstoff der Firma Biontech im Impfzentrum unterbreitet werden kann.
Eine Terminbuchung ist ab sofort möglich. Bis einschließlich Sonntag, 25. April 2021, stehen bis zu 500 Termine pro Tag zur Verfügung. Über den 25. April hinaus kann es - je nach Impfstoffverfügbarkeit - weitere Termine geben. Die Terminbuchung erfolgt über das städtische Buchungsportal. Den entsprechenden Link gibt es über die Arztpraxen. Die Impflinge müssen eine Bescheinigung über die Berechtigung nach §3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV vorweisen. Die Aktion dient dazu, die Kapazität des Impfzentrums voll auszulasten und den Menschen, die über ihren Hausarzt keine Impfung erhalten können, ein Impfangebot zu unterbreiten. Weiterhin können sich diese Vorerkrankten auch an ihre Hausärzte wenden.
Darüber hinaus können sich ab sofort zwei enge Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person ab einem Alter von 70 Jahren und zwei enge Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Coronaimpfverordnung impfen lassen. Auch hier erfolgt die Buchung über das städtische Buchungsportal. Den Arztpraxen liegen die entsprechenden Informationen vor, um sie an diesen Personenkreis weiterzugeben. Voraussetzung ist hier, dass der Wohnort der Kontaktperson in Bonn liegt.
Priorisierte Berufsgruppen
Über 70-Jährige
Für 70- bis 79-Jährige ist seit dem 6. April 2021 in ganz NRW die Terminvereinbarung über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen freigeschaltet unter www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab). Die ersten Impfungen haben am 8. April 2021 begonnen. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe jahrgangsweise freigeschaltet. Derzeit können Personen des Jahrgangs 1941 (ab 1. Februar) Termine buchen.
Jahrgänge 1942 und 1943
Menschen der Jahrgänge 1942 und 1943 können seit Donnerstag, 8. April 2021, Termine über die Portale der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ( www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab) bzw. Tel. 0800 11611701) für das Bonner Impfzentrum im WorldCCBonn buchen. Die Stadt informiert die betroffenen Bonnerinnen und Bonner zusätzlich per Post. Eine Impfung erfolgt ausschließlich mit persönlichem Termin. Zur Impfung muss der Personalausweis, die Terminbestätigung und – wenn vorhanden – der Impfpass mitgebracht werden.
Jahrgänge 1944 und 1945
Personen der Jahrgänge 1944 und 1945 können seit Freitag, 16. April 2021, Termine über die Portale der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ( www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab) bzw. Tel. 0800 11611701) für das Bonner Impfzentrum im WorldCCBonn buchen. Die Stadt hat die betroffenen Bonnerinnen und Bonner zusätzlich per Post informiert. Auch hier erfolgt eine Impfung ausschließlich mit persönlichem Termin und zur Impfung muss der Personalausweis, die Terminbestätigung und – wenn vorhanden – der Impfpass mitgebracht werden.
Jahrgänge 1946 und 1947
Personen der Jahrgänge 1946 und 1947 können seit Montag, 19. April 2021, Termine für die Impfung im Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung erfolgt ebenfalls über die Kassenärztliche Vereinigung unter www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder 0800 11611701. Eine Impfung erfolgt ausschließlich mit persönlichem Termin und zur Impfung muss der Personalausweis, die Terminbestätigung und – wenn vorhanden – der Impfpass mitgebracht werden. Die betroffenen Bonnerinnen und Bonner werden von der Stadt per Brief informiert. Es kann ein gemeinsamer Termin mit der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner vereinbart werden. Die Stadt bittet zur optimalen Ausnutzung der Terminkapazitäten darum, die jeweils nächstmöglichen Termine zu buchen.
Jahrgänge 1948 und 1949
Am Mittwoch, 21. April 2021, startet ab 8 Uhr die Terminvergabe für die Personen der Geburtsjahrgänge 1948 (2498 Bonnerinnen und Bonner) und 1949 (2874 Bonnerinnen und Bonner) zur Impfung gegen das Coronavirus. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1948 und dem 31. Dezember 1949 geboren wurden, sowie deren Lebenspartner können dann einen Impftermin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab) sowie telefonisch über die (0800) 116 117 01. Ein Einladungsschreiben wird die Stadt Bonn am Montag, 19. April, verschicken, dieses ist aber zur Impfanmeldung nicht notwendig.
Jahrgänge 1950 und 1951
Die Terminvergabe für die Coronaschutzimpfung für Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1950 (2854 Personen) und 1951 (2884 Personen) startet am Freitag, 23. April 2021, ab 8 Uhr. Damit ist dann die Terminbuchung für alle Menschen ab 70 Jahren freigeschaltet. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1950 und dem 31. Dezember 1951 geboren wurden, sowie deren Lebenspartner können dann einen Impftermin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren. Die Terminbuchung für Bonn erfolgt online über www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab) sowie telefonisch über die Rufnummer 0800 - 116 117 01. Die Stadt Bonn hat außerdem an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein Einladungsschreiben verschickt, es ist aber zur Impfanmeldung nicht notwendig.
Personen mit Vorerkrankungen
Zu den Vorerkrankten zählen unter anderem Personen nach Organtransplantationen, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung, mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40), mit Diabetes, chronischer Nieren- oder chronischer Lebererkrankung.
Zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
Die Gruppe der Kontaktpersonen von Schwangeren kann geimpft werden. Voraussetzung ist, dass der Wohnort der Kontaktpersonen in Bonn liegt. Die Stadt hat die gynäkologischen Praxen und die Hebammen entsprechend informiert und zur Terminbuchung aufgefordert. Das Impfzentrum schätzt die Größe dieser Gruppe auf etwa 4.000 Personen.
Über 80-Jährige
Über 80-Jährige erhalten Impftermine im Impfzentrum bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein über dessen Internetportal www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder die Rufnummer 0800 11611701.
Impfung für über 60-Jährige mit Astrazeneca
Die Impfungen für über 60-Jährige mit AstraZeneca haben am Ostersonntag, 4. April, begonnen. Die rund 7000 zur Verfügung stehenden Impf-Paare sind ausgebucht. Durch die Sonderaktionen konnten freie Impfkapazitäten im Rahmen der Vorgaben von Bund und Land genutzt werden.
Personen mit Pflegegrad 5 und 4
Die Impftermine für Personen mit Pflegegrad 5 und 4 mit maximal zwei Bezugspersonen sind ausgebucht, diese Personen bekommen ihre Impfungen künftig beim Hausarzt.
Rückfragen zu Zweitimpfterminen mit Astrazeneca
Alle Personen, die Ihre Erstimpfung mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca erhalten haben, wurden von der Bundesstadt Bonn per Mail kontaktiert. Die Impftermine der über 60-Jährigen können gemäß der Empfehlung der STIKO um drei Wochen verschoben werden. Bei allen Personen unter 60 Jahren wird die Zweitimpfung um drei Wochen verschoben und dann mit einem mRNA Impfstoff (Biontech oder Moderna) durchgeführt. In allen Fällen bleibt die vereinbarte Uhrzeit gleich. Eine aktive Kontaktaufnahme mit dem Impfzentrum zur Terminverschiebung durch die Betroffenen ist nicht erforderlich.
Hotline und Kontaktmöglichkeit zum Thema Impfen und Astrazeneca
Fragen zum Thema „Impfen“ werden unter der Corona-Hotline 0228 - 7175 des Gesundheitsamtes entgegengenommen. Die Stadt weist darauf hin, dass es Hilfe bei Fragen rund um das Thema Corona-Impfungen außerdem per E-Mail gibt unter fragen.impfenbonnde.
Fortschritt der Impfungen in Bonn im Diagramm
Grundlegende Informationen
- Coronaimpfverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aufklärungsmerkblatt des RKI zur COVID-19-Impfung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationsangebot mit bundeseinheitlichen Informationen rund um die Schutzimpfung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wichtige Materialien wie Einwilligungsbogen, Aufklärungsmerkblatt sowie Leitfäden zum Download (Öffnet in einem neuen Tab)
- Klarstellung der Bundesregierung zu Irrtümern und Falschinformationen rund um die Corona-Schutzimpfung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zur möglichen Übernahme von Fahrtkosten durch die Krankenkasse (Öffnet in einem neuen Tab)
- Corona-Schutzimpfung: Schreiben von NRW-Gesundheitsminister LaumannPDF-Datei704,29 kB
Behinderten-Gemeinschaft bietet Beratung zu Corona-Fragen an
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn bietet Menschen mit Behinderung Unterstützung und Beratung zu Fragen rund um Corona an. Sie können sich montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr unter der Rufnummer 0228 96699911 oder per E-Mail sekretariatbgbonnorg an die Behinderten-Gemeinschaft wenden.