Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen
Da für Bonn der Inzidenzwert von 50 überschritten ist, gilt zu bestimmten Zeiten eine Maskenpflicht in den Bonner und Bad Godesberger Fußgängerzonen sowie in den Beueler und Duisdorfer Einkaufsstraßen. Eine Übersicht mit Karte finden Sie auf dieser Seite. Zudem bietet der Stadtplan jetzt eine mobile Lokalisierung an.
Mit diesen Schildern weist die Bundesstadt Bonn auf die Maskenpflicht hin.
Mit der Allgemeinverfügung vom 3. November 2020 wurden die Regelungen zur Maskenpflicht in den Bonner Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen ergänzt und konkretisiert: Die Pflicht gilt jetzt je nach Bereich zu bestimmten Zeiten, an bestimmten Tagen und teils auch nur in einem bestimmten räumlichen Bereich einer Straße. Auch wurden noch Straßen, Wege und Plätze ergänzt.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (einschließlich Schals, Tüchern oder einer gleichwirksamen Abdeckung von Mund und Nase aus anderen Stoffen) gilt in den unten aufgeführten Bereichen und zu den genannten Zeiten.
Besondere Regeln gelten für folgende Bereiche - hier gilt die Pflicht täglich von 7 bis 22 Uhr:
Stadtbezirk Bonn: Am Hauptbahnhof (im Bereich von Thomas-Mann-Straße bis Kaiserplatz 7, einschließlich des gesamten Bereiches des Bonner Busbahnhofs), Bertha-von-Suttner-Platz (im Bereich zwischen Kölnstraße und Sandkaule Hausnummern 1 bis 25 und 2 bis 16) Stadtbezirk Beuel: Konrad-Adenauer-Platz
Diese sind in der Karte rot markiert.
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Die Maskenpflicht gilt in folgenden Bereichen jeweils werktags von 10 bis 20 Uhr:
Stadtbezirk Bonn
Acherstraße,
Breite Straße (im Bereich der Hausnummern 14 bis 90 sowie 17 bis 85),
Bonner Talweg (im Bereich von Poppelsdorfer Allee ab Hausnummern 1 bzw. 2 bis 4 bis Reuterstraße Hausnummern 121 bzw. 150),
Bonngasse,
Brüdergasse,
Dreieck,
Budapester Straße (im Bereich ab Thomas-Mann-Straße bis Sternstraße, einschließlich Bottlerplatz),
Friedensplatz (einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, Sterntorbrücke),
Friedrichstraße (im Bereich der Hausnummern 2 bis 64 sowie 1 bis 61),
Gangolfstraße,
In der Sürst,
Kaiserplatz (einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze),
Kasernenstraße (im Bereich der Hausnummern 1 bis 5 und 2 bis 32),
Markt (einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze,
Marktbrücke und Bischofsplatz),
Martinsplatz (im Bereich der Hausnummern 6 bis 9),
Maxstraße (im Bereich von Hausnummer 17 bis Heerstraße auf beiden Straßenseiten),
Maximillianstraße (im Bereich von Hausnummer 6 bis 46, beidseitig einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze),
Meckenheimer Allee (im Bereich der Hausnummern 166 bis 180 auf beiden Seiten der Fahrbahn),
Münsterplatz,
Mülheimer Platz (einschließlich Münsterstraße bis Höhe Poststraße),
Poststraße,
Poppelsdorfer Allee (im Bereich von den Hausnummern 24 bis 114 sowie ab Prinz-Albert-Straße 2 in Richtung Poppelsdorfer Schloss bis Hausnummer 81),
Pützstraße (im Bereich der Hausnummern 3 bis 41 sowie 6 bis 46),
Remigiusplatz,
Remigiusstraße,
Sternstraße,
Sterntorbrücke,
Stockenstraße,
Thomas-Mann-Straße (im Bereich von Hausnummer 1 bis 57 sowie den Hausnummern 2 bis 64),
Vivatsgasse,
Wenzelgasse,
Wesselstraße,
Windeckstraße.
Stadtbezirk Bad Godesberg
Alte Bahnhofstraße (im Bereich von 1a bis 21 und 4 bis 32),
Am Fronhof (im Bereich der Hausnummern 1 bis 14),
Am Michaelshof einschließlich Michaelsplatz,
Koblenzer Straße (im Bereich ab Aennchenplatz bis Hausnummern 64 und 65),
Moltkeplatz einschließlich Bürgerstraße und Oststraße,
Pfarrer-Minartz-Straße,
Schultheißgasse,
Theaterplatz (im Bereich von Koblenzer Straße bis Am Fronhof einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze),
Villichgasse (im Bereich der Hausnummern 1 bis 19).
Stadtbezirk Beuel
Friedrich-Breuer-Straße (im Bereich der Hausnummern 23 bis 125 bzw. 16 bis 124 einschließlich Dr.-Weis-Platz),
Herrmannstraße (im Bereich der Hausnummern 6 bis 70 sowie 9 bis 37),
Hans-Böckler-Straße (im Bereich der Hausnummern 1 bis 5 sowie 6 bis 20),
Obere-Wilhelm-Straße (im Bereich der Hausnummern 1 bis 35 sowie 4 bis 36),
Rathausstraße (im Bereich der Hausnummern 1 bis 7 sowie 2 bis 30).
Stadtbezirk Hardtberg
Am Schickshof,
Borsigallee (im Bereich der Hausnummern 1 bis 31 bzw. 2 bis 26),
Rochusstraße (im Bereich der Hausnummern 160 bis 266 sowie den Hausnummern 175 und 253 einschließlich Rochusplatz).
Jeder, der zu Fuß in den genannten Bereichen unterwegs ist, muss eine Maske tragen. Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Personen in oder auf Kraftfahrzeugen, Fahrrad- und Rollerfahrende sowie für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können; die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Die Stadt macht in den Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen mit mehreren hundert Plakaten auf die Maskenpflicht aufmerksam.
Mit einer Fahrradaktion hat die Stadtverwaltung im Oktober auf die Corona-Schutzmaßnahmen aufmerksam gemacht. So sollten die Bürgerinnen und Bürger nochmals sensibilisiert werden. Sieben Tage lang waren zwei Fahrräder mit Anhängern in den Bereichen, in denen die Maskenpflicht gilt, und weiteren Teilen des Stadtgebiets unterwegs. Auf großformatigen Plakaten wurde darauf hingewiesen: „Für Ihre und unsere Gesundheit: Halten Sie den Mindestabstand ein. Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung“. Die Aktion lief bis einschließlich Mittwoch, 28. Oktober 2020, (außer am Sonntag) täglich von 9 bis 19 Uhr. Die Fahrerinnen und Fahrer trugen eine Alltagsmaske und waren mit Desinfektionsmitteln ausgestattet.
Mit einer Fahrradaktion machte die Stadt auf die Maskenpflicht und das Abstandsgebot aufmerksam.
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