Was sind typische Symptome einer COVID-19 Erkrankung?
Typische Symptome sind: Fieber, Halsschmerzen, Husten, Atemprobleme, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, aber auch Kopf- und Gliederschmerzen.
Durch welche Maßnahmen kann dem Risiko einer COVID-19-Erkrankung vorgebeugt werden?
Durch die Beachtung der AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen) und durch regelmäßiges ausreichendes Lüften.
Wo gilt eine Maskenpflicht?
Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen erwachsenen Personen, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Betreuungsangebote (z. B. Kindertageseinrichtungen), nicht eingehalten werden, muss eine medizinische Maske (z. B. FFP2-Maske) getragen werden.
Hinweise zur Maskenpflicht in Schulen erhalten Sie auf unserer Seite Schulen und in der aktuellen Coronabetreuungsverordnung:
Was passiert wenn ein Kita-Kind positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wird?
Ziel ist es die Infektionskette schnellstmöglich zu unterbrechen. Die Situation vor Ort wird im Rahmen der Risikobewertung durch das Gesundheitsamt gemeinsam mit der Kita-Leitung eingeschätzt. In gemeinsamer Absprache wird entschieden welche Kita-Kinder und ggf. Erzieherinnen und Erzieher als KP1 eingestuft werden.
Die Hygienekonzepte begründen sich auf den AHA + L Regeln.
- A = Abstand halten
- H = Hygiene beachten
- A = Alltagsmaske tragen (Mund-Nasen-Bedeckung)
- L = Lüften*
*Details gibt es in der Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt vom 12. August 2020 „Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren“
Aufgrund des Alters der Kinder sind die Regeln aber nur bedingt umsetzbar. Das Tragen von Alltagsmasken ist nicht möglich bei Kita Kindern. Abstand halten und Hygiene beachten ist ebenfalls nicht umsetzbar. Kontaktpersonen der Kategorie I (KP1) haben ein höheres Infektionsrisiko und müssen sich deshalb in Quarantäne begeben.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) definiert KP1 wie folgt (Stand 14. Dezember 2020):
In den Angaben des RKI „Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei Infektionen durch SARS-CoV-2“, Stand 4. Dezember 2020 wird explizit darauf hingewiesen, dass „ggf. Quarantäne aller Personen in der Gruppe, z. B. nach […] schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem Quellfall, unabhängig von der individuellen Risikoermittlung (Bsp. Schulklassen [..])“ notwendig sind.
Die Kita-Leitung informiert die entsprechenden Kita-Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigte und ggf. Erzieherinnen und Erzieher über den KP1 Status und leitet einen Brief des Gesundheitsamtes (mit Kontaktdaten zu dem Gesundheitsamt) über die Quarantäne weiter. Wenige Tage danach erhalten die Betroffenen auch eine schriftliche Quarantäne-Mitteilung.
Da die Einhaltung der AHA + L Regeln nicht möglich ist, werden in der Regel alle Gruppenmitglieder des positiv getesteten Kita-Kindes in Quarantäne versetzt. Es wird empfohlen, dass die Kita Gruppen sich nicht mischen und jeweils unter sich bleiben, um Quarantäne für die anderen Kita Gruppen zu vermeiden.
Ob die Erzieherinnen und Erzieher auch in Quarantäne müssen, hängt vom Kontakt zu dem positiv getesteten Kind ab. In bestimmten Situationen kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dazu beitragen als Kontaktperson der Kategorie 2 (KP2) eingestuft zu werden.
Zur Dauer der Quarantäne und einer möglichen Verkürzung gibt es auf dieser Seite Infos unter dem Punkt: Wie lange dauert die Quarantäne wenn man Kontaktperson Kategorie 1 (KP1) zu einem SARS-CoV-2 positiv Getesteten ist? Ist eine Verkürzung der Quarantäne möglich?
Was passiert wenn ein Grundschulkind positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wird?
Ziel ist es die Infektionskette schnellstmöglich zu unterbrechen. Die Situation vor Ort wird im Rahmen der Risikobewertung durch das Gesundheitsamt gemeinsam mit der Schulleitung eingeschätzt.In gemeinsamer Absprache wird entschieden welche Schülerinnen und Schüler und ggf. Lehrerinnen und Lehrer als KP1 eingestuft werden.
Die Hygienekonzepte begründen sich auf den AHA + L Regeln.
- A = Abstand halten
- H = Hygiene beachten
- A = Alltagsmaske
- L = Lüften*
*Details gibt es in der Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt vom 12. August 2020 „Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren“
Das Tragen von Alltagsmasken ist in Grundschulen nicht vorgeschrieben, wird teilweise aber freiwillig gemacht. Kontaktpersonen der Kategorie I (KP1) haben ein höheres Infektionsrisiko und müssen sich deshalb in Quarantäne begeben.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) definiert KP1 wie folgt (Stand 14. Dezember 2020):
In den Angaben des RKI „ Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei Infektionen durch SARS-CoV-2“, Stand 4. Dezember 2020 wird explizit darauf hingewiesen, dass „ggf. Quarantäne aller Personen in der Gruppe, z. B. nach […] schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem Quellfall, unabhängig von der individuellen Risikoermittlung (Bsp. Schulklassen [..])“ notwendig sind.
Die Schule informiert die entsprechenden Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte und ggf. Lehrerinnen und Lehrer über den KP1 Status und leitet einen Brief des Gesundheitsamtes (mit Kontaktdaten zu dem Gesundheitsamt) über die Quarantäne weiter. Wenige Tage danach erhalten die Betroffenen auch eine schriftliche Quarantäne-Mitteilung.
In der Regel werden alle Kinder aus der Klasse des positiv getesteten Grundschulkindes in Quarantäne versetzt. Wenn freiwillig ein Mund-Nasen-Schutz zuverlässig getragen wird, kann dies anders und analog zur weiterführenden Schule gehandhabt werden.
Zur Dauer der Quarantäne und einer möglichen Verkürzung gibt es auf dieser Seite Infos unter dem Punkt: Wie lange dauert die Quarantäne wenn man Kontaktperson Kategorie 1 (KP1) zu einem SARS-CoV-2 positiv Getesteten ist? Ist eine Verkürzung der Quarantäne möglich?
Was passiert wenn ein Kind auf einer weiterführenden Schule positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wird?
Ziel ist es die Infektionskette schnellstmöglich zu unterbrechen. Das Gesundheitsamt und die Schulleitung stehen in engem Kontakt. Die Situation vor Ort wird im Rahmen der Risikobewertung durch das Gesundheitsamt eingeschätzt. In gemeinsamer Absprache wird entschieden welche Schülerinnen und Schüler und ggf. Lehrerinnen und Lehrer als KP1 eingestuft werden.
Die Hygienekonzepte begründen sich auf den AHA + L Regeln.
A = Abstand halten
H = Hygiene beachten
A = Alltagsmaske
L = Lüften*
*Details gibt es in der Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt vom 12. August 2020 „Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren“
Kontaktpersonen der Kategorie I (KP1) haben ein höheres Infektionsrisiko und müssen sich deshalb in Quarantäne begeben.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) definiert KP1 wie folgt (Stand 14. Dezember 2020):
In den Angaben des RKI „ Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei Infektionen durch SARS-CoV-2“, Stand 4. Dezember 2020 wird explizit darauf hingewiesen, dass „ggf. Quarantäne aller Personen in der Gruppe, z. B. nach […] schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem Quellfall, unabhängig von der individuellen Risikoermittlung (Bsp. Schulklassen [..])“ notwendig sind.
Die Schule informiert die entsprechenden Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte und ggf. Lehrerinnen und Lehrer über den KP1 Status und leitet einen Brief des Gesundheitsamtes (mit Kontaktdaten zu dem Gesundheitsamt) über die Quarantäne weiter. Wenige Tage danach erhalten die Betroffenen auch eine schriftliche Quarantäne-Mitteilung.
In den meisten Fällen müssen sich bei strenger Einhaltung der AHA + L Regeln nur die Sitznachbarn im Umkreis < 2 Meter in Quarantäne begeben. Bestimmte Sondersituationen: z.B. lange gemeinsame Busfahrten (> 30 Minuten) oder gemeinsamer Sportunterricht kann zu vermehrten Quarantäne-Fällen führen.
Zur Dauer der Quarantäne und einer möglichen Verkürzung gibt es auf dieser Seite Infos unter dem Punkt: Wie lange dauert die Quarantäne wenn man Kontaktperson Kategorie 1 (KP1) zu einem SARS-CoV-2 positiv Getesteten ist? Ist eine Verkürzung der Quarantäne möglich?
Was passiert wenn ein Lehrer/eine Lehrerin oder ein Erzieher/eine Erzieherin positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wird?
Ziel ist es die Infektionskette schnellstmöglich zu unterbrechen. Die Situation vor Ort wird im Rahmen der Risikobewertung durch das Gesundheitsamt eingeschätzt. In gemeinsamer Absprache zwischen Gesundheitsamt und dem positiv Getesteten wird entschieden welche Kita-Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler und ggf. Lehrerinnen und Lehrer bzw. Erzieherinnen und Erzieher als KP1 eingestuft werden.
Die Hygienekonzepte begründen sich auf den AHA + L Regeln.
A = Abstand halten
H = Hygiene beachten
A = Alltagsmaske
L = Lüften*
*Details gibt es in der Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt vom 12. August 2020 „Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren“
Kontaktpersonen der Kategorie I (KP1) haben ein höheres Infektionsrisiko und müssen sich deshalb in Quarantäne begeben.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) definiert KP1 wie folgt (Stand 14. Dezember 2020):
Die Schule bzw. die Kita informiert die entsprechenden KP1er und leitet einen Brief des Gesundheitsamtes (mit Kontaktdaten zu dem Gesundheitsamt) über die Quarantäne weiter. Wenige Tage danach erhalten die Betroffenen auch eine schriftliche Quarantäne-Mitteilung.
In den Schulen werden hier bei Einhaltung der AHA + L Regeln nur wenige KP1 Kontakte entstehen.
In den Kitas und Grundschulen werden aufgrund der nicht strikten Umsetzbarkeit der AHA + L Regeln mehr KP1 Kontakte entstehen.
Zur Dauer der Quarantäne und einer möglichen Verkürzung gibt es auf dieser Seite Infos unter dem Punkt: Wie lange dauert die Quarantäne wenn man Kontaktperson Kategorie 1 (KP1) zu einem SARS-CoV-2 positiv Getesteten ist? Ist eine Verkürzung der Quarantäne möglich?
In den Räumen des Personals (Lehrerzimmer, Sozialraum etc.) ist auf die Einhaltung der AHA + L - Regeln zu achten und ein dokumentierter Sitzplan vorzuhalten. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Beachtung der Regeln sollte regelmäßig erfolgen!
Wie lange dauert die Quarantäne wenn man Kontaktperson Kategorie 1 (KP1) zu einem SARS-CoV-2 positiv Getesteten ist? Ist eine Verkürzung der Quarantäne möglich?
Gesammelte Informationen zur Quarantäne erhalten Sie auf dieser Seite:
Was passiert wenn ein Kind einer Schulklasse/Kita als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft wird (z. B. wenn ein Elternteil positiv getestet wird)?
Für die Schulklasse / Kita-Gruppe sind laut Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) keine Maßnahmen vorgesehen.
Das KP1-Kind kommt für 14 Tage (bzw. zehn Tage, wenn die Verkürzung der Quarantäne genutzt wird)* nach dem letztmöglichen Kontakt zu der positiv getesteten Person in Quarantäne.
*Weitere Details gibt es im Abschnitt: Wie lange dauert die Quarantäne wenn man Kontaktperson Kategorie 1 (KP1) zu einem SARS-CoV-2 positiv Getesteten ist? Ist eine Verkürzung der Quarantäne möglich?
Was passiert, wenn bei einem Kind in der Klasse oder in der Kita Erkältungssymptome (z.B. Schnupfen) auftreten?
Schule:
Hierzu heißt es in der sog. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 31.08.2020: „Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19 Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 des SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitszeichen oder Beeinträchtigungen ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.“
Kita:
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) schreibt hierzu am 28.07.2020: „Umgang mit Schnupfen: ...Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitszeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zunächst für 24 Stunden beobachtet werden, ob weitere Symptome, wie Husten, Fieber etc. hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Kita oder Kindertagespflegestelle betreut werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich...Die Eltern sind in der Verantwortung, den Gesundheitszustand ihres Kindes einzuschätzen, bevor sie es in die Kindertagesbetreuung bringen. Die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson kann die Betreuung ablehnen, solange das Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen.“
Müssen Toiletten, Büros oder Schreibtische gesondert desinfiziert werden, wenn in der Schule oder Kita eine Person positiv auf SARS-Cov2 getestet wird?
Nein.
Allerdings ist eine gründliche Reinigung aller benutzten Bereiche notwendig. Vorgaben sind dem Schulministerium beziehungsweise dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zu entnehmen. Ergänzend können Sie hier die Anlage 1 (Rahmenhygieneplan LzG NRW), Anlage 2 (Muster Reinigungs- und Desinfektionsplan LzG NRW) herunterladen.
Was passiert bei einer Warnmeldung durch die Corona-App?
Die Vorgehensweise ist diesem Link zu entnehmen.