Themen: Beratungsangebote, Berufsvorbereitung, Ausbildungsangebote, Arbeitsprojekte
Schlagworte: finanzielle Hilfe
Angebot
Das Jobcenter prüft, ob Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben. Dabei handelt es sich um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhals werden auch als Bürgergeld bezeichnet.
Zur Prüfung Ihres Anspruches vereinbaren Sie bitte unter der angegebenen Telefonnummer (0228 8549-0) einen Termin zur Neukundenberatung im Jobcenter Bonn. (Link: https://www.jobcenter-bonn.de/fuer-arbeitssuchende/neukunden/erstantrag/).
- Personalausweis/Reisepass oder Nationalpass, ggf. aktueller Aufenthaltstitel
- Sozialversicherungsnummer
- Einkommensnachweise über letztes erzieltes Einkommen (letzten 3 Monate)
- Mietvertrag (soll eine eigene Wohnung neu angemietet werden, sprechen Sie bitte vor Abschluss des Mietvertrages beim Jobcenter vor),
- Nebenkosten-/ Heizkostenabrechnung
- Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
- Nachweis über Kindergeld / Kinderzuschlag / Unterhaltsvorschuss
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
- Nachweise über Vermögenswerte, z. B. Sparbücher
- Ausgefülltes Formular Antrag auf Bürgergeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch SGB II (HA)
- Kontakt
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