Themen: Beratungsangebote, Berufsvorbereitung, Ausbildungsangebote, Arbeitsprojekte
Schlagworte: finanzielle Hilfe
Angebot
Das Jobcenter prüft, ob Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben. Dabei handelt es sich um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhals werden auch als Arbeitslosengeld II bezeichnet.
Zur Prüfung Ihres Anspruches vereinbaren Sie bitte unter der angegebenen
Telefonnummer einen Termin zur Neukundenberatung. Folgende Unterlagen sollten Sie beim Erstkontakt mitbringen
- Personalausweis/Reisepass oder Nationalpass, ggf. aktueller Aufenthaltstitel
- Sozialversicherungsnummer
- Einkommensnachweise über letztes erzieltes Einkommen (letzten 3 Monate)
- Mietvertrag (soll eine eigene Wohnung neu angemietet werden, sprechen Sie bitte vor Abschluss des Mietvertrages beim Jobcenter vor),
- Nebenkosten-/ Heizkostenabrechnung
- Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
- Nachweis über Kindergeld / Kinderzuschlag / Unterhaltsvorschuss
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
- Nachweise über Vermögenswerte, z. B. Sparbücher
- Kontakt
- Ort