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Bundesstadt Bonn

Hausordnung für alle Liegenschaften der Stadtverwaltung Bonn

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Hausordnung ist allgemeingültig und gilt für alle Liegenschaften der Stadtverwaltung Bonn. Hierzu zählen ebenfalls mögliche dazugehörenden Freiflächen und Zugänge in Außenbereichen sowie Parkdecks. Geschäfte und Gastronomiebetriebe im Objektbereich sind hiervon ausgenommen. Sofern für eine Liegenschaft der Stadtverwaltung Bonn bereits eine Hausordnung existiert und diese spezielle Regelungen enthält, ist diese vorrangig.

1.2. Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Bereich des Objekts aufhalten. Jede Person, die das Objekt betritt, akzeptiert die vorliegende Hausordnung.

1.3. Weitere Regelungen, insbesondere die Geschäftsordnung des Stadtrats der Bundesstadt Bonn und die Regelungen der Gemeindeordnung (§ 48 GO NRW), bleiben hiervon unberührt.

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 2. Juni 2025 in Kraft.

gez.
Stadtdirektor Fuchs