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Bundesstadt Bonn

52-9 Richtlinien Ehrenpreis Bonner Sport

Richtlinien für die Verleihung des „Ehrenpreis Bonner Sport“

Der „Ehrenpreis Bonner Sport“ wird an Personen verliehen, die sich um den Bonner Sport und seine Vereine besonders verdient gemacht haben. Geehrt werden können:

  • Bonner Bürgerinnen und Bürger
  • Mitglieder Bonner Sportvereine und Betriebssportgemeinschaften
  • sonstige Personen, die sich um den Bonner Sport besondere Verdienste erworben haben.

Besondere Verdienste können neben Funktionärs-, Übungsleiter- und/oder Schiedsrichtertätigkeiten auch jegliche gemeinwohlorientierte Tätigkeiten im und um den Bonner Sport umfassen.

Die Entscheidung trifft der Sportausschuss.

Der Ehrenpreis wird in zwei Kategorien verliehen:

  • „Ehrenpreis Bonner Sport“ für Frauen
  • „Ehrenpreis Bonner Sport“ für Männer

Beide Preise sind gleichwertig. Die Anzahl der zu Ehrenden ist je Kategorie auf vier pro Jahr begrenzt.

Der Ehrenpreis wird im Namen der Bundesstadt Bonn durch die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister verliehen.

Vorschlagberechtigte sind:

  • Bonner Bürgerinnen und Bürger
  • Sportverbände, Sportvereine und Betriebssportgemeinschaften
  • Sportverwaltung, politische Gremien und sonstige Institutionen
  • Integrationsbeauftragte/r

Die Vorschläge sind mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung an das Sport- und Bäderamt zu richten.

Das Sport- und Bäderamt holt die Stellungnahme des Stadtsportbundes ein und legt die Vorschläge dem Sportausschuss zur Entscheidung vor.

Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister überreicht den „Ehrenpreis Bonner Sport“ im Rahmen einer repräsentativen Veranstaltung an die Preisträgerinnen und Preisträger.

Bonn, den 13. Februar 2019

Sridharan
Oberbürgermeister