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Bundesstadt Bonn

41-21 Allgemeine Bewilligungsbedingungen Kultur

Allgemeine Bewilligungsbedingungen für Betriebsmittelzuschüsse im Bereich der Kultur

Diese Bewilligungsbedingungen enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des § 36 Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW sowie notwendige Erläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Bewilligungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.