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Bundesstadt Bonn

Veröffentlichung 199. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Geltungsbereich der 199. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Stadtbezirk Beuel am südlichen Rand des Ortsteils Ramersdorf. Die etwa 8.000 m² große Fläche grenzt im Süden an den Trassenverlauf der Bundesautobahn (BAB) 562 und an die daran anschließende mit Gehölzen versehene, strukturreiche Böschung, die die Autobahntrasse stützt. Westlich verläuft die Stadtbahnlinie, die im Einwirkungsbereich des Grundstücks in Tunnellage geführt zum U-Bahnhaltepunkt Ramersdorf verläuft. Nordwestlich befindet sich eine Tennissportanlage, bestehend aus 10 Plätzen sowie ein Clubhaus mit vorgelagerter Stellplatzfläche. Nördlich grenzt ein öffentlicher Grünstreifen an das Plangebiet, der die Straße "Im Alten Wingert" begleitet. Östlich führt der Trassenverlauf der "Königswinterer Straße" an dem Grundstück vorbei, von hier aus wird das Grundstück momentan über eine bereits bestehende Wendeschleife erschlossen.

Im Geltungsbereich der 199. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelverbrauchermarktes, der als ein Objekt des großflächigen Einzelhandels zu bewerten ist, geschaffen werden Dazu wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Da der gültige Flächennutzungsplan eine derartige Errichtung nicht zulässt, ist er entsprechend zu ändern, um die Zulassungsvoraus-setzungen für die Nutzung als Standort für den großflächigen Einzelhandel zu erfüllen. Aus dem geänderten Flächennutzungsplan wird sodann der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

Das für die Neubebauung vorgesehene Grundstück ist unbebaut und mit zahlreichen Bäumen, die teilweise der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn unterliegen, bewachsen. Im Eckbereich von Böschungsdamm und „Königswinterer Straße“ führt eine Erschließungsanlage etwa 60 Meter in das Plangebiet hinein und mündet in einer Wendeschleife. Momentan wird dieser Bereich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie als Standort von Abfallcontainern genutzt. Westlich dieser Wendeanlage erstreckt sich eine Tennisanlage mit insgesamt 10 Plätzen. Zwei dieser Plätze werden entfallen und durch vier neue Tennisplätze westlich des Standortes ersetzt.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn ist das Gebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Die Planung sieht vor, an die Stelle eines Teils einer Tennisanlage in einem infrastrukturell vollständig entwickelten Siedlungsraum auf einem unbebauten bzw. untergenutzten Grundstück einen Betrieb des großflächigen Einzelhandels – hier Lebensmittelvollsortimenter - zu entwickeln. Die geplante Verkaufsfläche beträgt 1.460 m². Darin enthalten ist die Fläche für eine Backwarenverkaufsstelle mit Sitzgelegenheiten mit insgesamt etwa 100 m².

Aufgrund der angestrebten Nutzung soll das gesamte Plangebiet zukünftig als Sonderbaufläche (S) – Lebensmittelvollsortimenter max. 1460 m², mind. 90% nahversorgungsrelevante Sortimente – dargestellt werden.

Auszug geplante 199. Flächennutzungsplanänderung – Darstellung als Sonderbaufläche, Quelle: Stadt Bonn, kein Maßstab

Veröffentlichung

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2025 die Aufstellung und Veröffentlichung der 199. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf, zwischen Bundesautobahn 562, Im Alten Wingert und Königswinterer Straße beschlossen.

Die Veröffentlichung der 199. Änderung des Flächennutzungsplans (im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6920-1) und der dazugehörenden Begründung einschließlich Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen erfolgt auf dieser Seite vom

12. Juni bis einschließlich 11. Juli 2025

und zusätzlich per Aushang im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzug 2, Etage 6B (Kundenzentrum Geodaten); Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Stellungnahme

Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB) während der Veröffentlichungsfrist elektronisch per E-Mail  amt61.traegerbeteiligungbonnde, bei Bedarf auch schriftlich per Post (Berliner Platz 2, 53103 Bonn) oder zur Niederschrift bei dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben.