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Bundesstadt Bonn

Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum

Bebauungsplan 6618-1

Für den Bereich des Universitätsklinikums Bonn UKB sollen die planerischen Vorgaben für die bauliche Entwicklung der nächsten Jahrzehnte entwickelt werden.  

Beabsichtigte Planung

Es besteht ein konkreter Bedarf für Neu-, Rück- und Umbauten für das Universitätsklinikum, für das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) sowie für eine neue Mensa des Studierendenwerks. Damit das Universitätsklinikum auch künftig seinen Aufgaben für eine medizinische Versorgung gerecht werden kann, sollen veraltete Gebäude niedergelegt und durch Neubauten ersetzt werden. Außerdem sollen neue Gebäude für medizinische Versorgung sowie Forschung und Lehre errichtet werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2022 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 6618-1„Universitätsklinikum Bonn“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg, Gelände des Universitätsklinikums die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Weitere Informationsmöglichkeiten

Neben der Öffentlichkeitsveranstaltung, bei der Sie die Pläne einsehen und sich von Vertreter*innen des Universitätsklinikums und der Stadtverwaltung erläutern lassen können, haben Sie die Möglichkeit, sich die Pläne vom 13. März bis einschließlich 24. März 2023 im Stadthaus Bonn, im Foyer vor dem Ratssaal, Etage 1, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, anzusehen. 

Auf der städtischen Beteiligungsplattform unter  www.bonn-macht-mit.de/universitaetsklinikum (Öffnet in einem neuen Tab) haben Sie vom 3. bis einschließlich 26. März 2023 die Möglichkeit, Ihre Meinung zur Planung abzugeben und sich über die bisher abgegebenen Meinungsäußerungen zu informieren. 

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit, zu der Planung Stellung zu nehmen.

Downloads

Kontakt

Für inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen im Stadtplanungsamt der Stadt Bonn gerne zur Verfügung: 

Stadtplanung: Anke Rörup,  anke.roerupbonnde, Telefon 0228 774504, 

Verkehrsplanung: Frank Jankowiak,  frank.jankowiakbonnde, Telefon 0228 772440

Ihre Anregungen werden per E-Mail an  Amt61.Oeffentlichkeitsbeteiligungbonnde entgegengenommen.

Bitte informieren Sie sich über die Planung und äußern Sie Ihre Meinung. Diese ist uns sehr wichtig und dient als weitere Entscheidungshilfe für den Rat und die Ausschüsse.