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Bundesstadt Bonn

Bebauungsplan 6524-1 Herseler Straße

Das circa 0,23 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Graurheindorf an der Herseler Straße innerhalb eines weiträumigen Wohngebiets. In westlicher Angrenzung an der Herseler Straße schließt das Gelände des Heinrich-Hertz-Europakollegs an. Die Herseler Straße übernimmt die Funktion als Sammelstraße und ist Teil des Straßenbahnnetzes Dottendorf-Auerberg.

Im Plangebiet befindet sich derzeit ein Garagenhof mit einer brachgefallenen Grünfläche sowie einer durch die Anwohner der Häuser Am Bonner Berg 2 - 6 genutzten Rasenfläche. Innerhalb dieser Fläche ist ein Spielbereich für Kinder angelegt. Das Plangebiet ist mit insgesamt neun Bäumen bestanden und weist auch Strauchbestand auf. Rückwärtig des Hauses Am Bonner Berg 2 befindet sich eine Feuerwehraufstellfläche, welche über die Herseler Straße angefahren werden kann. Das Geländeniveau ist relativ eben, teilweise wurde zum südlich gelegenen Fußweg hin das Gelände angeschüttet. Rückwärtig des Garagenhofes befindet sich ein Kiosk im Bestand.

Ziele und Zwecke

Das Ziel des Bebauungsplanes ist eine nachhaltige Bebauung im innerstädtischen Raum bei Schaffung einer mit dem Stadtbild verträglichen Baudichte und gleichzeitig hoher Aufenthaltsqualität im privaten Raum. Der aus zwei Gebäuden bestehende Neubau soll die vorhandene Lücke zwischen den Häusern Am Bonner Berg 2 - 6 und Herseler Straße 10 - 12 schließen. Mit der Festlegung einer überbaubaren Grundstücksfläche, der Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie der Tiefgarage mit ihrer Ein- und Ausfahrt kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gewährleistet werden. Die Kompaktheit der Gebäude und die Südostausrichtung tragen zu einer energieeffizienten Stadtplanung bei. Die Anordnung der Gebäude und der belebte Weg können zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens führen.

Es sind insgesamt 28 Mietwohnungen vorgesehen. Dabei sind auf 40% der zulässigen Bruttogrundfläche BGF „Wohnen“ förderfähige Wohnungen nach den Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW geplant.

Anders als die rein nach Südosten ausgerichtete bestehende Zeilenhausbebauung ist das Neubauvorhaben leicht L-förmig angeordnet. Anstelle des heute vorhandenen Garagenhofs ist ein fünfgeschossiger Bau vorgesehen, der die Straßenflucht der Herseler Straße aufnimmt. Die Geschossigkeit ist an dem ebenfalls fünfgeschossigen Bestand (plus Staffelgeschoss) auf der Ecke Herseler Straße/Am Bonner Berg orientiert. In den rückwärtigen Grundstücksteil erstreckt sich im rechten Winkel zu der straßenseitigen Bebauung ein viergeschossiges Gebäude. Als Dachform ist ein Flachdach vorgesehen.

Die notwendigen Stellplätze sowie der Ersatz der entfallenden Stellplätze werden in einer Tiefgarage vorgesehen.

Der vorhandene Kleinkinderspielplatz wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme wiederhergerichtet. Mit der Begrünung werden ein angenehmes Wohnumfeld und ein günstiges Mikroklima gefördert. Eine Dachbegrünung sowie eine Fassadenbegrünung sind ebenfalls vorgesehen.

Gemäß den heutigen Anforderungen an eine zeitgemäße Gewinnung erneuerbarer Energien wird festgesetzt, dass auf den entsprechend geeigneten Dachflächen Anlagen für die Gewinnung von Sonnenenergieanzubringen und zu nutzen sind. Dies können sowohl Anlagen zur Stromerzeugung als auch Anlagen zur Wärmeerzeugung sein.

Öffentliche Auslegung

In seiner Sitzung am 9.Februar 2023 fasste der Rat den Beschluss zur Einleitung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6524-1 Herseler Straße im Ortsteil Graurheindorf, Stadtbezirk Bonn, zwischen den Straßen Am Bonner Berg, Herseler Straße und Keltenweg unter der Vorgabe verschiedener Maßgaben. 

Die aufgrund der Maßgaben erforderlichen Anpassungen der Bebauungsplanunterlagen konnten nun abgeschlossen werden.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der dazugehörenden Begründung erfolgt nun.

Neben der öffentlichen Auslegung hier im Internet kann die Planung ebenfalls vor Ort eingesehen werden 

vom 22. Mai 2025 bis einschließlich 22. Juni 2025

im Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B.

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr.

 

Stellungnahmen

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Auslegungsfrist schriftlich per E-Mail oder per Post bei dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

E-Mail:  amt61.anregungenbonnde

Postanschrift:
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53103 Bonn

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

Kontakt

Frau Hannah Hornberg