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Bundesstadt Bonn

Bebauungsplan 6224-2 Bonn-Buschdorf, Im Dahl

Das ca. 0,3 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im südöstlichen Bereich des Stadtteils Buschdorf und umfasst das Grundstück Gemarkung Buschdorf, Flurstück 439. 

Der zu überplanende Bereich stellt sich derzeit überwiegend als Wiesenfläche dar. Das Planungsgebiet wird im Norden durch die Bestandsbebauung des Straßenzugs „Im Dahl“ bestehend aus Garagen und zweigeschossiger Wohnbebauung begrenzt. Im Osten, im Süden und im Westen des Plangebietes befindet sich die Straße „Im Dahl“. Die unmittelbare Umgebung des Straßenzuges setzt sich ebenfalls aus ein- bis zweigeschossigen Wohngebäuden zusammen. 

Das Bauvorhaben entspricht dem Ziel der Bundesstadt Bonn, bevorzugt bereits erschlossene Grundstücke und bebaute Stadtbereiche zu entwickeln und damit der weiteren Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken. Mit dem neuen Gebäude entstehen insgesamt ca. 17 Wohnungen, wobei 20 Prozent für geförderten Wohnraum zur Verfügung stehen. 

Ziel ist es, eine wohnungsbauliche und nachverdichtende Entwicklung im Ortsteil Buschdorf zu ermöglichen und dabei zeitgemäße Wohnformen zu fördern, die vor allem ältere Bewohnergruppen ansprechen.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und der dazugehörenden Begründung:

9. März 2023 bis einschließlich 16. April 2023

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr

Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B

Der Rat Bonn hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 die Einleitung und öffentliche Auslegung des Bauungsplanes Nr. 6224-2 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, im Straßengeviert Im Dahl beschlossen. 

Stellungnahmen

Stellungnahmen können gemäß § 13a Abs. 3 bzw. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Postanschrift:  

Stadtplanungsamt,
Berliner Platz 2,
53103 Bonn
 Amt61.anregungenbonnde

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte am 1. März 2023 im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn. 

Kontakt

  • Herr Jan Benner, Telefon 0228 772665
  • Herr Vincent-Miles Tietz, Telefon 0228 772205