Der von der Änderung der Bebauungspläne betroffene räumliche Bereich umfasst wesentliche Teile des Poppelsdorfer Zentrums zwischen Botanischem Garten und Poppelsdorfer Platz beidseitig der Clemens-August-Straße. Entlang des gesamten Straßenzuges wird das städtebauliche Bild durch Wohnnutzung, Einzelhandel, Hotel sowie Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Die vorhandene Bebauung stellt sich dabei als geschlossene, im Wesentlichen zwei- bis viergeschossige Straßenrandbebauung dar. Den Bereich des Poppelsdorfer Platzes markieren dagegen bis zu sechsgeschossige Baukörper. Die von der Clemens-August-Straße jeweils abzweigenden Straßen zeichnen sich im Wesentlichen durch eine mehrgeschossige Wohnbebauung aus. Prägend für das städtebauliche Erscheinungsbild der Clemens-August- Straße sind die straßenbegleitenden Alleebäume.
Mit der Änderung der Bebauungspläne wird auf einen, der Verwaltung vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung eines Gastronomiebetriebes in eine Vergnügungsstätte für Sportwetten (Büro zur Annahme von Sportwetten per Computerterminal) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 7721-56 reagiert.
Ziele und Zwecke
Aktuell sind Vergnügungsstätten aus dem Segment „Glücksspiel“ (Wettbüros, Spielhallen und so weiter) in den Änderungsbereichen nicht vorzufinden. Mit der Änderung der verschiedenen Bebauungspläne soll jedoch aktuellen Planungsabsichten zur Etablierung solcher Vergnügungsstätten entgegengewirkt und die „Ziele und Leitlinien eines Bonner Vergnügungsstättenkonzeptes“ sowie die Ziele des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept in der Weise umgesetzt werden, als einem durch Vergnügungsstätten hervorgerufenen negativen Trading- Down-Effekt im Poppelsdorfer Zentrum durch Ausschluss dieser entgegengetreten wird.
Den gleichen Trading-Down-Effekt bewirken auch Sexshops, Bordelle und bordellartige Betriebe. Entsprechend sollen auch solche Einzelhandels- bzw. Gewerbebetriebe dort, wo sie derzeit im Bereich der Änderungen planungsrechtlich zulässig sind, zukünftig ausgeschlossen werden.
Öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderungen
25. März.2021 bis einschließlich 7. Mai 2021
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B
Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 3. März 2021 die öffentliche Auslegung der Änderung der Bebauungspläne Nr. 7621-3, Nr. 7621-46, Nr. 7621-49, Nr. 7621-51, Nr. 7621-54, Nr. 7721-24 sowie Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf beschlossen.
Stellungnahmen
Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Postanschrift:
Stadtplanungsamt, Berliner Platz 2, 53103 Bonn
Fax: 0228 773098
Amt61.anregungenbonnde
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Bebauungsplanänderungen werden im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanänderungen erfolgte am 17. März 2021 im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn.
Tel.: 0228 772200, E-Mail: kundenzentrum-geodatenbonnde
- Amtsblatt Nr. 16 vom 17.03.2021
- 7621-3 Änderung PlanPDF-Datei1,80 MB
- 7621-3 Änderung BegründungPDF-Datei719,37 kB
- 7621-46 Änderung PlanPDF-Datei1,68 MB
- 7621-46 Änderung BegründungPDF-Datei723,41 kB
- 7621-49 Änderung PlanPDF-Datei1,97 MB
- 7621-49 Änderung BegründungPDF-Datei723,18 kB
- 7621-51 Änderung PlanPDF-Datei1,84 MB
- 7621-51 Änderung BegründungPDF-Datei719,65 kB
- 7621-54 Änderung PlanPDF-Datei2,07 MB
- 7621-54 Änderung BegründungPDF-Datei719,79 kB
- 7721-24 Änderung PlanPDF-Datei1,78 MB
- 7721-24 Änderung BegründungPDF-Datei722,55 kB
- 7721-56 Änderung PlanPDF-Datei858,79 kB
- 7721-56 Änderung BegründungPDF-Datei720,86 kB
- Kontakt
- Ort
- Barrierefreiheit