Bildungsscheck des Landes NRW
Der Bildungsscheck kann sowohl von Beschäftigten als auch von kleinen und mittleren Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und von Berufsrückkehrenden in Anspruch genommen werden. Der ESF und das Land NRW fördern für Beschäftigte in Unternehmen die Beteiligung an Weiterbildung und übernehmen die Hälfte der anfallenden Kursgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Bildungsscheck.
Bildungsprämie des Bundes
Die Bundesregierung will den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisieren. Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 Euro können Erwerbstätige bei mindestens 15 stündiger Wochenarbeitszeit erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20 000 Euro (oder 40 000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass sie mindestens den gleichen Betrag als Eigenleistung für die Weiterbildung aufbringen.
Die Bildungsschecks und Bildungsprämien werden in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis durch LerNet ausgestellt.
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Harald Otto
Zuständigkeit: Fachbereichsleiter Beruf und Qualifizierung der Volkshochschule Bonn
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