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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Selbstfahrervermietfahrzeuge

Überblick

Wenn ein Fahrzeug als Selbstfahrervermietfahrzeug genutzt werden soll, so ist dies der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle anzuzeigen.

Mitzuteilen sind hierbei Name und Anschrift des Vermieters sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge.

Die Beendigung dieser Nutzung ist auf die gleiche Art anzuzeigen.