Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Hundesteuer - Steuerermäßigung

Überblick

Eine Steuerermäßigung kann auf Antrag für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gewährt werden.

Die Hundesteuer für Hunde, die regelmäßig als Rettungshunde eingesetzt sind, wird auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes ermäßigt.