Sollten Sie bei Ihrer Veranstaltung größere Aufbauten im Einsatz haben, ist unter Umständen eine Abnahme erforderlich.
Die Abnahme ist notwendig bei:
Die Abnahme ist nicht notwendig bei:
Für alle anderen Bühnen wird die Erforderlichkeit einer Abnahme im Einzelfall geprüft.
Die Anmeldung der Gebrauchsabnahme sollte frühzeitig, spätestens aber 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Bauordnungsamt (Amt 63-1) eingehen.
Bei der Gebrauchsabnahme hat der Betreiber oder ein verantwortlicher Stellvertreter anwesend zu sein.
Ohne Baubuch ist eine Abnahme nicht möglich und eine Benutzung nicht gestattet. Sollten Fliegende Bauten ohne Gebrauchsabnahme genutzt werden, ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gegeben, der mit einem Bußgeld geahndet wird.
Die Abnahme kostet zwischen 20 und 150 Euro.
Anzeige zur Gebrauchtsabnahme für fliegende Bauten [PDF]
Datei: https://www3.bonn.de/forms/findform?shortname=Fliegende_Baut
en&formtecid=2&areashortname=Bonn
Wilfried Kulasik
Sachbearbeiter
Etage 5 A
Telefon: 0228 - 77 36 97
Telefax: 0228 - 77 35 75
Gabriele-Anna Bärhausen
Sachbearbeiterin
Etage 5 A
Telefon: 0228 - 77 28 78
Telefax: 0228 - 77 35 75
Stadthaus, Berliner Platz 2
53 111 Bonn
Bürgerinformation Bauen
Montag und Dienstag 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 13 bis 18 Uhr
vertiefende Bauberatung nur nach Terminvereinbarung
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67