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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Spielerlaubnis für Straßenmusikanten

Überblick

Das Musizieren in Bonn ist nur mit einer gültigen Spielerlaubnis zulässig.

Zudem sind folgende Auflagen zu beachten:

  • Sie dürfen den Straßenverkehr nicht behindern.
  • Spätestens nach 30 Minuten müssen Sie den Standplatz wechseln. Der neue Standplatz muss sich außer Sicht- und Hörweite des vorherigen Standplatzes befinden. Eine Rückkehr zum vorherigen Standplatz ist erst nach Ablauf von zwei Stunden ab Vollziehung des Standplatzwechsels zulässig.
  • Elektrische Verstärkeranlagen dürfen keinesfalls benutzt werden.
  • Die Anweisungen von Polizei und Ordnungsbehörde sind zu beachten, auch wenn dadurch diese Erlaubnis erlischt.
  • Soweit diese Erlaubnis für mehrere Personen erteilt wird (siehe Anschriftenfeld), gilt diese nur beim gemeinsamen Auftritt als Gruppe am gleichen Ort.
  • Es dürfen keine Trommeln, Schlagzeuge oder ähnliches verwendet werden.
  • Aufgrund der besonderen baulichen Situation sowie der damit in diesem Bereich festgestellten und über das normale Maß hinausgehenden Immissionen ist das Musizieren im Bereich der "Marktbrücke", zwischen dem "Remigiusplatz" und dem "Markt" nicht erlaubt.
  • Das Spielen auf Veranstaltungen oder Märkten ohne gesonderte Erlaubnis ist auf dem jeweiligen Gelände nicht gestattet.
  • Das Betreten jeglicher Außengastronomie ist zum Musizieren sowie zum Sammeln von Geldern untersagt.

Diese Erlaubnis berechtigt Sie weder zum Verkauf von Gegenständen (zum Beispiel Tonträgern jeglicher Art) auf öffentlichen Wegen und Plätzen noch zur Nutzung eines bestimmten Platzes. Ausgenommen sind eigenproduzierte CDs mit nicht gecovertem Liedgut. Andernfalls benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Sie erhalten diese Erlaubnis bei den Bürgerdiensten, Abteilung Ordnungsangelegenheiten (Amt 33-11). 
Bitte vorab telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbaren.