Wer.....
bedarf der gebührenpflichtigen Erlaubnis der zuständigen Behörde. Für die Genehmigung sind bestimmte Auf- und Unterlagen erforderlich.
Das Erlaubnisverfahren wird immer von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung durchgeführt, in deren Bereich Sie sich selbständig machen möchten, wo also der Betriebssitz liegen soll oder liegt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitten an die unten aufgeführten Mitarbeiter.
Victor Fanous
Sachbearbeiter
Etage 3 A
Telefon: 0228 - 77 25 41
Telefax: 0228 - 77 25 61
Stadthaus, Berliner Platz 2
53 111 Bonn
Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit:
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67