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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Ordensangelegenheiten

Überblick

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten für besondere Verdienste um die Bundesrepublik verliehen. Besondere Verdienste können in allen Bereichen erworben werden, z.B. auch durch mitmenschliche Hilfe, die unter persönlichem Einsatz geleistet wurde. Es gibt verschiedene Ordensstufen.

Jeder kann eine Anregung für die Verleihung des Verdienstordens geben. Diese kann sowohl an die Wohnortgemeinde des oder der Vorgeschlagenen als auch an den entsprechenden Kreis, die Landesbehörden (Bezirksregierungen, Fachministerien, Staatskanzlei) oder den Bundespräsidenten gerichtet werden. Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung, unabhängig davon, bei welcher Behörde die Anregung eingegangen ist.

In einem formlosen Anregungsschreiben sollten alle bekannten persönlichen Daten des oder der Vorgeschlagenen (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort sowie Beruf und evtl. Eintritt in den Ruhestand) angegeben werden. Außerdem sollte möglichst konkret dargelegt werden, welche besonderen Verdienste der Anregung zugrunde liegen (mit Zeitangaben) und wer außerdem zu diesen besonderen Verdiensten sachdienliche Angaben machen kann (Angabe von Referenzadressen).

Aufgrund einer Ordensanregung, die in der Regel von der Bezirksregierung übersandt wird, wird innerhalb der Stadtverwaltung zu den Verdiensten des Vorgeschlagenen ermittelt. Außerdem werden die in Bonn lebenden Referenzpersonen, die der Anreger oder die Anregerin benannt hat, um Stellungnahme gebeten. Nach Abschluss der Ermittlungen wird ein Bericht an die Bezirksregierung gesandt. Die Stellungnahmen werden beigefügt.

Neben dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland gibt es auch den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit ihm sollen Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die sich besondere Verdienste um das Land erworben haben.