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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Fahrerkarte für gewerbliche Beförderung beantragen

Überblick

Der Einbau eines digitalen EG-Kontrollgerätes in neu zugelassenen Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 t sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen ist Pflicht. Es dient der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im gewerblichen Straßenverkehr und kann nur mit einer Fahrerkarte bedient werden.

Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Es empfiehlt sich die Beantragung der neuen Fahrerkarte 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der alten Fahrerkarte.

Weitere Informationen zu den Kontrollgerätekarten entnehmen Sie bitte von den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes.