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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Straßenverkehr - Verwarnung (Anhörung)

Überblick

Eine Verwarnung ist den meisten Verkehrsteilnehmenden besser bekannt unter dem Begriff „Knöllchen“. Mit der Verwarnung können die geringfügigen Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Zu denen gehören beispielsweise die meisten Parkverstöße, kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Überschreitungen der Termine für die Fahrzeug-Hauptuntersuchungstermine um kurze Zeit.
Grundsätzlich kann bei allen Verstößen, die mit einem Betrag zwischen 10 und 55 Euro geahndet werden, von der Polizei oder dem Ordnungsbehörde eine Verwarnung angeboten werden. Ein Anrecht auf die Zusendung einer schriftlichen Verwarnung besteht nicht. Eine Verwarnung hat zum Ziel, die Angelegenheit (ohne langen Schriftverkehr) auf einfache, schnelle und für beide Seiten kostengünstige Weise zum Abschluss zu bringen. Deshalb gibt es bei einer Verwarnung keinen Rechtsbehelf wie Widerspruch oder Einspruch. Abgeschlossen ist das Verfahren aber nur dann, wenn die Verwarnung auch wirksam wird. Wirksam wird die Verwarnung, wenn der oder die Betroffene mit ihr einverstanden ist und den Betrag fristgerecht bezahlt.

Bei einer Verwarnung werden keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.

Weitergehende rechtliche Informationen enthält der Anhörungsbogen.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Bußgeldstelle. Die entsprechende Rufnummer entnehmen Sie bitte Ihrer Verwarnung.