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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Brunnen

Überblick

Die Errichtung und der Betrieb eines Brunnens bedürfen einer Erlaubnis zur Gewässerbenutzung.

Lediglich anzeigepflichtig sind Brunnen, in denen Grundwasser zur privaten Gartenbewässerung gefördert wird. Hierunter fallen beispielsweise Gartenbrunnen.

Alternativ zum Gartenbrunnen kann eine Außenzapfstelle mit separatem Wasserzähler zur Gartenbewässerung installiert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Formulare und Links" - "Ermäßigung der Abwassergebühren".