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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Fahrlehrerlaubnis beantragen

Überblick

Wer Fahrschüler*innen ausbilden möchte, benötigt hierfür eine Fahrlehrerlaubnis.

Voraussetzungen (§ 2 Abs. 1 Fahrlehrergesetz -FahrlG):
Die zukünftige Fahrschullehrkraft muss

  • das 21. Lebensjahr vollendet haben
  • geistig und körperlich sowie fachlich und pädagogisch geeignet sein. Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen
  • die Fahrerlaubnis der Klassen BE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen A, CE oder DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse besitzen
  • seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klassen A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder CE besitzen
  • innerhalb der letzten drei Jahre zur Fahrschullehrkraft ausgebildet worden sein
  • die fachliche Eignung in einer Prüfung nach § 8 FahrlG nachgewiesen haben und
  • über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.