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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Brandmeldeanlagen

Überblick

Die hier hinterlegten Informationen richten sich an Planer*innen, Errichter*innen und Betreiber*innen von Brandmeldeanlagen mit automatischer Weiterleitung von Brandalarmen zur ständig besetzten Leitstelle der Feuerwehr Bonn.

Diese Brandmeldeanlagen müssen nach Norm DIN 14675, Brandmeldeanlagen - Teil 1 und Teil 2, sowie allen dort aufgeführten Verweisen geplant, errichtet und betrieben werden. Weiter gelten die ergänzenden Anforderungen der Feuerwehr Bonn.

Für die eigentliche Alarmübertragung betreibt ein von der Feuerwehr Bonn beauftragter Konzessionär eine Brandmeldeübertragungsanlage. Zu deren Nutzung ist mit diesem ein eigenständiger Vertrag abzuschließen.

Im Alarmfall benötigt die Feuerwehr Bonn einen gewaltfreien und schnellen Zugang ins Objekt. Dazu ist für die Objektschlüssel ein Feuerwehrschlüsseldepot FSD 3 nach DIN 14675 Anhang A und VdS Richtlinie 2105 mit Schließung der Feuerwehr Bonn einzusetzen. Für die geregelte Nutzung der dort zu hinterlegenden Objektschlüssel muss eine FSD-Vereinbarung mit der Feuerwehr Bonn geschlossen werden.

Zur Aufschaltung der Alarmübertragung an die Leitstelle der Feuerwehr Bonn sowie zur Inbetriebnahme des Feuerwehrschlüsseldepots am Objekt ist eine Aufschaltüberprüfung durch die Feuerwehr erforderlich.