Für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) und als Gegenleistung für die dadurch den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt Straßenbaubeiträge.
Der wirtschaftliche Vorteil ergibt sich allein aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der erneuerten, verbreiterten oder verbesserten Erschließungsanlage. Es handelt sich damit nicht um einen messbaren monetären Vorteil.
Mit dem Begriff Erneuerung ist eine nochmalige Herstellung gemeint. Eine Erneuerung liegt vor, wenn eine nicht mehr funktionsfähige, also erneuerungsbedürftige Straße in einen im Wesentlichen der ursprünglichen Anlage vergleichbaren Zustand versetzt wird. Ein Unterfall der Erneuerung ist auch die Kanalsanierung im Liner-Verfahren.
Es handelt sich um eine Erweiterung, wenn eine Straße durch eine Baumaßnahme eine größere Gesamtbreite bekommt (z. B. Aufweitung von bisher 10 Meter auf künftig 12 Meter Gesamtbreite).
Eine Verbesserung liegt vor, wenn sich der Zustand der Straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (z. B. funktionale Aufteilung der Gesamtfläche, erstmaliger Einbau eines frostsicheren Unterbaus usw.) von ihrem ursprünglichen Zustand vorteilhaft unterscheidet. Maßgeblich ist der Vergleich des ursprünglichen mit dem neuen Zustand.
Informationen über den Beitragsstatus "Ihrer Straße" erhalten Sie bei der Verwaltungs- und Beitragsabteilung.
Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks
(Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück).
Die Gebühr für eine Beitragsbescheinigung beträgt 32 Euro
(Tarif-Nr. 3.2 der Verwaltungsgebührenordnung).
60-4 - Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (§ 8 Kommunalabgabengesetz) [PDF, 126 KB]
Datei: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdien
ste_online/buergerservice_a_z/00545/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
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60-4-1 - Liste der Satzungen nach § 8 Kommunalabgabengesetz [PDF, 54 KB]
Datei: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdien
ste_online/buergerservice_a_z/00545/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
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20-1 - Verwaltungsgebührenordnung [PDF, 115 KB]
Datei: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdien
ste_online/buergerservice_a_z/00545/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
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Nicole Müller
Sachbearbeiterin
Etage 5 C
Telefon: 0228 - 77 45 29
Telefax: 0228 - 77 35 75
Stadthaus, Berliner Platz 2
53111 Bonn
Montag und Dienstag 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 13 bis 18 Uhr
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67