Die Stadt Bonn lässt Gemeindestraßen auf ihre Kosten erstmalig herstellen. Durch diese Erschießungsmaßnahmen erhalten Eigentümer/Erbbauberechtigte von Anliegergrundstücken die Möglichkeit, ihr Grundstück zu bebauen oder gewerblich zu nutzen.
Zu Beginn einer Straßenbaumaßnahme erhebt die Stadt Bonn Vorausleistungen in Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages. Diese werden später mit dem endgültigen Erschließungsbeitrag verrechnet.
Der endgültige Erschließungsbeitrag wird erst erhoben, wenn die Straße in allen Teilen erstmalig hergestellt und für die Nutzung durch die Allgemeinheit gewidmet ist sowie die gesamte Straßenfläche im Eigentum der Stadt steht. Über die bevorstehende Geltendmachung der Vorausleistungen beziehungsweise der endgültigen Erschließungsbeiträge werden die Beitragspflichtigen 6 bis 8 Wochen vor Erlass der entsprechenden Heranziehungsbescheide im Rahmen der Anhörung gemäß § 91 der Abgabenordnung informiert.
Informationen über den Beitragsstatus "Ihrer Straße" erhalten Sie bei der Verwaltungs- und Beitragsabteilung.
Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks
(Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück).
Die Gebühr für eine Beitragsbescheinigung beträgt 32 Euro
(Tarif-Nr. 3.2 der Verwaltungsgebührenordnung).
60-1 - Erschließungsbeitragssatzung nach Baugesetzbuch [PDF, 78 KB]
Datei: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdien
ste_online/buergerservice_a_z/00540/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
c7Zi6rZnqCkkIN0g3mAbKbXrZ2lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh
2%2BhoJRn6w%3D%3D
60-1-1 - Liste der Erschließungsbeitragssatzungen nach Baugesetzbuch [PDF, 40 KB]
Datei: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdien
ste_online/buergerservice_a_z/00540/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
c7Zi6rZnqCkkIN0g3mBbKbXrZ2lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh
2%2BhoJRn6w%3D%3D
20-1 - Verwaltungsgebührenordnung [PDF, 115 KB]
Datei: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdien
ste_online/buergerservice_a_z/00540/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
c7Zi6rZnqCkkIN0gH6DbKbXrZ2lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh
2%2BhoJRn6w%3D%3D
Nicole Müller
Sachbearbeiterin
Etage 5 C
Telefon: 0228 - 77 45 29
Telefax: 0228 - 77 35 75
Stadthaus, Berliner Platz 2
53111 Bonn
Montag und Dienstag 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 13 bis 18 Uhr
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67