Überblick
Gemäß § 29 Abs.3 und/oder § 46 Abs.1 Nr.5 Straßenverkehrsordnung ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreitet, erforderlich.
Vorgehen
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tagen, da nur mit einer genauen Streckenbeschreibung (muss vom Antragsteller abgegeben werden) mit allen Straßennamen, Richtungsänderungen wie links/rechts, Bezeichnung der Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnanschlussstellen (AS), Autobahndreiecken (AD), Autobahnkreuzen (AK) und Autobahnbezeichnungen (zum Beispiel A 565, A 59 und so weiter), die von dem Transport betroffenen Stellen erfolgreich angehört werden können.
Erst nach der Anhörung kann eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Benötigte Dokumente
Bitte stellen Sie den Antrag mit dem Portal VEMAGS. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, kann auch der anliegende Vordruck verwendet werden.
Kosten
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tagen, da nur mit einer genauen Streckenbeschreibung (muss vom Antragsteller abgegeben werden) mit allen Straßennamen, Richtungsänderungen wie links/rechts, Bezeichnung der Landstraßen, Bundesstraßen, Autobahnanschlussstellen (AS), Autobahndreiecken (AD), Autobahnkreuzen (AK) und Autobahnbezeichnungen (zum Beispiel A 565, A 59 und so weiter), die von dem Transport betroffenen Stellen erfolgreich angehört werden können.
Erst nach der Anhörung kann eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
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barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
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Verkehrslenkung | ag-parkenbonnde |