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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Großraum- und Schwertransporte

Überblick

Gemäß § 29 Abs.3 und/oder § 46 Abs.1 Nr.5 Straßenverkehrsordnung ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreitet, erforderlich.