Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Gewerbezentralregister - Auskunft für juristische Personen

Überblick

Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße werden im Gewerbezentralregister eingetragen. Auskünfte hierüber werden auf Antrag erteilt.

Die Auskunft erteilt in der Regel innerhalb von zwei Wochen das:

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn

Auskunft kann jeder Gewerbetreibende über seinen eigenen Gewerbebetrieb beantragen. Handelt es sich um eine juristische Person (zum Beispiel AG, GmbH) oder Personengesellschaften (z.B. KG, oHG), so wird der Antrag beim Amt "Bürgerdienste" / Abteilung Ordnungs-, Markt- und Gewerbeangelegenheiten gestellt.