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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Vergnügungssteuer

Überblick

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden im Gebiet der Stadt Bonn veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören:

  • Tanzveranstaltungen
  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -
  • Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • die Benutzung von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten
    a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    b) an sonstigen Orten wie Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jedermann zugänglichen Orten
  • Sex- und Erotikmessen
  • die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellem Vergnügen
  • das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt