Der Antrag kann von jedermann unter Vorlage eines gültigen Personalausweises gestellt werden. Für in der Adressdatei der Stadtkasse gespeicherte Personen und Firmen kann der Antrag auch telefonisch entgegengenommen werden.
Die Online-Beantragung ist ebenfalls möglich.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen [Onlineformular]
Datei: https://formulare.bonn.de/metaform/Form-Solutions/sid/assist
ant/58778187c2dca74382faebc7
Frau Schmitz
Sachbearbeiterin
Etage 16 A
Telefon: 0228 - 77 44 29
Frau Schwalb
Sachbearbeiterin
Etage 16 A
Telefon: 0228 - 77 21 84
Stadthaus, Berliner Platz 2
53111 Bonn
Montag und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr
sowie aufgrund besonderer Terminvereinbarung
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67