Bislang gelten die Parkbuchten und Parktaschen zu den Gehwegen, die von den Anliegerinnen und Anliegern gereinigt werden müssen. Mit einer Satzungsänderung werden die Parkbuchten und Parktaschen nun der Fahrbahn zugeordnet und ab 1. Januar 2021 von der bonnorange AöR gereinigt. Die Gehweg-Reinigung bleibt Pflicht der Anliegerinnen und Anlieger.
Änderung bei der Reinigung von Parkbuchten
Anliegerinnen und Anlieger müssen ab 1. Januar 2021 an ihre Grundstücke grenzende Parktaschen und Parkbuchten nicht mehr selbst reinigen. Mit einem entsprechenden Beschluss am 1. September 2020 folgte der Rat der Stadt Bonn einer Empfehlung des Verwaltungsrates der bonnorange AöR.