Dies ist eine Pressemitteilung der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Bis Ende September können Bad Godesberger Vereine und sonstige Vereinigungen einen Zuschuss für ihre im Jahr 2023 geleistete Arbeit bei der Bezirksverwaltungsstelle beantragen. Nach den aktuell geltenden Richtlinien gewährt die Verwaltung auf Beschluss der Bezirksvertretung Mittel zur Unterstützung der Aktivitäten von Gesang- und Instrumentalvereinen, der örtlichen Hilfsorganisationen und sonstigen Vereinen und Vereinigungen der Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk Bad Godesberg. Ausgenommen hiervon sind die örtlichen Sportvereine. Durch die Zuschüsse soll die Arbeit der Vereine unterstützt und gefördert werden. Eine Förderung kann nicht nur für Veranstaltungen, sondern auch für laufende Kosten und Fixkosten sowie ‚runde‘ Vereinsjubiläen beantragt werden.
Die Gewährung der Fördermittel ist eine freiwillige Leistung und erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Daher besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.
Seit dem vergangenen Jahr ist die Antragstellung auch über das Service-Portal der Bundesstadt Bonn möglich. „Wir würden uns freuen, wenn die Vereine von diesem Service Gebrauch machen und ihre Anträge bevorzugt über das Online-Antragsformular stellen würden“, so Michael Houbertz von der Bezirksverwaltungsstelle.
Zu finden ist das Online-Antragsformular beim Service-Portal der Bundesstadt Bonn über „ https://service.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab); Dienstleistungen von A-Z; „Z“; Zuschüsse für Vereine im Stadtbezirk Bad Godesberg.“ Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Zuschüssen. Bei Fragen können sich die Vereine auch telefonisch an Michael Houbertz, Tel. 0228 - 77 3179, oder per E-Mail an BezVst.Bad-Godesbergbonnde wenden.
Alternativ kann die Antragstellung auch formlos an die Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg, Kurfürstenallee 1a, 53177 Bonn, per Fax an 0228 - 77 3296 oder per E-Mail an BezVst.Bad-Godesbergbonnde erfolgen.