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Bundesstadt Bonn

Sport und Kultur in früherer Freibad-Gastronomie

In die ehemalige Gastronomie im Freibad Rüngsdorf wird wieder Leben einkehren: Am Donnerstag, 8. September 2022, haben die Bundesstadt Bonn und der Verein „Rüngsdorfer Kulturbad“ einen Mietvertrag für die Nutzung der Räume in dem Schwimmbad im Stadtbezirk Bad Godesberg unterzeichnet.

Unterzeichneten den Mietvertrag: (v.l.) Stefan Günther, Dr. Birgit Schneider Bönninger, Anna Baumgart und Dr. Georg Gansen.

Künftig möchte der Verein die Räume das ganze Jahr über für sportliche und – zum Teil - kulturelle Zwecke nutzen. Daher hat er bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Nutzungsänderung der früheren Gastronomie gestellt. Die Stadt hat ihm eine Genehmigung in Aussicht gestellt und im Vorgriff hierauf mit dem Verein den Mietvertrag geschlossen. Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt mietfrei, im Gegenzug wird der Verein auf eigene Kosten die notwendigen Sanierungsarbeiten durchführen.  

Den Mietvertrag unterzeichneten für die Stadt Bonn Sport- und Kulturdezernentin Dr. Birgit Schneider-Bönninger und Sportamtsleiter Stefan Günther, für den Verein die Vorsitzende Anna Baumgart sowie ihr Vertreter Dr. Georg Gansen. 

„Als Sport- und Kulturdezernentin liegt mir die Vernetzung von beiden Themen sehr am Herzen. Deshalb bin ich froh, dass wir dem Verein Rüngsdorfer Kulturbad jetzt die Räume der ehemaligen Gastronomie überlassen können. Damit wird der Weg für ein großartiges Projekt frei, in dem beides hervorragend verbunden wird“, so Dr. Birgit Schneider-Bönninger.

Die Initiatorin und Vereinsvorsitzende des Rüngsdorfer Kulturbades dazu: "Wir freuen uns sehr, dass es jetzt mit der Unterstützung der Stadt losgehen kann! Wir haben viele Pläne für ein mannigfaltiges Programm, mit dem die Godesberger und alle Bonner das Gebäude im Rüngsdorfer Freibad am wunderschönen Rhein wieder umfangreich nutzen und erleben können. Wir hoffen auf zahlreiches Kommen, lebhafte Teilnahme und ein lebendiges Mitwirken. Unser Programm gibt’s unter:  www.kulturbad.de (Öffnet in einem neuen Tab) -  Hurra!"

Neben der Nutzungsänderung soll auch der geltende Bebauungsplan geändert werden. Ziel ist eine uneingeschränkte kulturelle Nutzung in den Räumlichkeiten.