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Bundesstadt Bonn

Krisenstab: Schulen und Kitas von Reduzierung der Raumtemperatur ausgenommen

Die Reduzierung der Raumtemperatur auf 19 Grad Celsius in städtischen Gebäuden wird nicht in städtischen Schulen und Kindertagesstätten umgesetzt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Krisenstab der Stadt Bonn gefasst.

Hintergrund für diese Entscheidung ist eine seit dem 1. September 2022 geltende Verordnung des Bundes. Diese Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) regelt, dass Schulen und Kitas von den Heizrestriktionen mit Blick auf die Energiemangellage und die drohende Energiekrise in Herbst und Winter ausgenommen sind. Aus diesem Grund wird das Städtische Gebäudemanagement schnellstmöglich sicherstellen, dass die Schulen und Kindertagesstätten beheizt werden.

Wie der Krisenstab bereits Mitte August 2022 beschlossen hat, gilt für die übrigen städtischen Liegenschaften die Heizperiode vom 17. Oktober 2022 (Ende der Herbstferien) bis 31. März 2023. In dieser Zeit wird die Raumtemperatur in den Gebäuden und Dienststellen auf 19 Grad Celsius abgesenkt.