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Bundesstadt Bonn

Bezirksverwaltungsstelle unterstützt Bad Godesberger Vereine

Antragsfrist endet am 30. September 2022
Noch bis zum 30. September 2022 können Vereine und sonstige Vereinigungen aus Bad
Godesberg einen Zuschuss für ihre im Jahr 2022 geleistete Arbeit bei der
Bezirksverwaltungsstelle beantragen.

Nach den aktuell geltenden Richtlinien gewährt die Verwaltung auf Beschluss der Bezirksvertretung Mittel zur Unterstützung der Aktivitäten von Gesang- und Instrumentalvereinen, der örtlichen Hilfsorganisationen und sonstigen Vereinen und Vereinigungen der Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk Bad Godesberg. Ausgenommen hiervon sind die örtlichen Sportvereine. Mit den Zuschüssen will der Stadtbezirk die Arbeit der Vereine unterstützen. Eine Förderung kann nicht nur für Veranstaltungen, sondern auch für laufende Kosten und Fixkosten sowie ‚runde‘ Vereinsjubiläen beantragt werden.

Die Gewährung der Fördermittel ist eine freiwillige Leistung und erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Daher besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.

Ein Antrag kann formlos an die Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg, Kurfürstenallee 1a, 53177 Bonn, per Fax an 0228 - 77 3296 oder per E-Mail an  BezVst.BadGodesbergbonnde gestellt werden.

Mit Beginn des Jahres 2022 ist die Antragstellung auch über das Service-Portal der Bundesstadt Bonn möglich. Zu finden ist das Online-Antragsformular beim Service-Portal der Bundesstadt Bonn über „ https://service.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab); Dienstleistungen von A-Z; „Z“; Zuschüsse für Vereine im Stadtbezirk Bad Godesberg. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Zuschüssen. Bei Fragen können sich die Vereine auch telefonisch an Michael Houbertz, Tel. 0228 - 77 3179, oder per E-Mail an  BezVst.BadGodesbergbonnde wenden.