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Bundesstadt Bonn

Stadtverwaltung entwickelt Tempo 30-Kriterienkatalog

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrslärm zu reduzieren, soll auf verschiedenen Straßenabschnitten versuchsweise Tempo 30 eingeführt werden.

Die Stadtverwaltung informiert in einer Mitteilungsvorlage für den Mobilitätsausschuss und die vier Bezirksvertretungen über den aktuellen Sachstand. „Nachdem wir derzeit keine Möglichkeit haben, Modellstadt für flächendeckendes Tempo 30 zu werden, nutzen wir nun unsere Handlungsspielräume, um Bonn für alle Verkehrsteilnehmenden noch sicherer und für die Bürger*innen ruhiger zu machen“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Viele Bonner*innen wünschen sich an mehr Stellen Tempo 30. Dies wollen wir versuchsweise in unterschiedlichen Straßenabschnitten umsetzen.“

Hintergrund

Ende Juli hatte das Bundesverkehrsministerium der Stadt mitgeteilt, die Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 könne auch als Modellversuch nicht zugelassen werden. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit der Erprobung von geplanten verkehrssichernden oder verkehrsregelnden Maßnahmen hingewiesen, ohne dass es einer qualifizierten Gefahrenlage im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedürfe.

Das Bundesverkehrsministerium erläuterte in seinem Antwortschreiben, dass nur solche Maßnahmen versuchsweise angeordnet werden können, die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) prinzipiell zulässig sind. Flächendeckendes Tempo 30 stellt eine Abweichung von diesen Vorschriften dar, insbesondere von der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Somit müssen auch bei Erprobungsmaßnahmen Straßenabschnitte mit der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h bleiben.

Versuchsweise für Tempo 30 kommen nur Straßenabschnitte in Betracht, für die zumindest eine abstrakte Gefahrenlage/abstrakte Gefahrensituationen begründet werden muss und eine geplante verkehrssichernde oder verkehrsregelnde Maßnahme erfordert. Auch sollten bei der Erprobung Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung (klassifizierte Straßen) sowie Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ausgenommen werden, damit die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes erhalten und der Straßenverkehr auf Hauptwegen- und Verbindungen gebündelt bleibt.

Verwaltung bittet um Prüfaufträge

Vor diesem Hintergrund bittet die Stadtverwaltung die vier Bezirksvertretungen, in einem ersten Schritt Prüfaufträge für fünf ausgewählte und priorisierte Straßenabschnitte aus den Stadtbezirken Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg zu erteilen. Dabei müssen sowohl das jeweilige Erprobungsziel als auch die Gefährdungssituation näher beschrieben werden. Bereits bestehende Beschlüsse sind davon unberührt.

Die Verwaltung wird die Vorschläge nach Anhörung der Polizei prüfen und realisierbare Erprobungsmaßnahmen umsetzen. Diese werden grundsätzlich für einen Zeitraum von einem Jahr angesetzt. Je nachdem, wie sich die Verkehrssituation in der Versuchsphase entwickelt, kann nachjustiert werden. Die Verwaltung wird über den Fortschritt der Erprobungsmaßnahmen berichten.

Unabhängig hiervon sind bereits folgende Straßenzüge unter dem Aspekt des Lärmschutzes in der Prüfung:

  • Stadtbezirk Bonn: Kölnstraße, zwischen Kaiser-Karl-Ring und Oxfordstraße, und Reuterstraße, zwischen Bonner Talweg und Oskar-Walzel-Straße
  • Stadtbezirk Beuel: Siegburger Straße, zwischen Königswinterer Straße und A 59
  • Stadtbezirk Bad Godesberg: Burgstraße/Bonner Straße, zwischen Weißenburgstraße und Brunnenallee
  • Stadtbezirk Hardtberg: Rochusstraße/Am Burgweiher, zwischen Provinzialstraße und Im Mühlenfeld

Die Vorlage ist  hier (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.