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Bundesstadt Bonn

Neues Gutachten: Weiterer Sanierungsbedarf im Stadthaus

Ein neues Gutachten stellt Sanierungsbedarf der Betonstützen in den Untergeschossen des Stadthauses festgestellt. Im Herbst 2023 müssen abstützende Maßnahmen in den Untergeschossen abgeschlossen sein.

Aufgrund dieser Maßnahmen stellt sich die Entscheidung zwischen aufwändigen Sanierungen oder einer Komplettaufgabe des Stadthauses als Dienstsitz der städtischen Verwaltung. Darüber muss die Stadtverwaltung der Politik noch einen Entscheidungsvorschlag vorlegen.

Die abstützenden Maßnahmen in den Untergeschossen müssen unabhängig von dieser Entscheidung bis spätestens Herbst 2023 abgeschlossen sein.

Dass das aus dem Jahre 1978 stammende Stadthaus ein Sanierungsfall ist, ist seit vielen Jahren bekannt. 

Eine größere Teilsanierung gab es zuletzt 2018/19 auf der Parkebene P1 durch die Stadtwerke Bonn (SWB), die sich allerdings im Wesentlichen nur auf die Asphaltschicht und die Gebäudebewegungsfugen bezog, nicht aber auf die tragende Konstruktion (Beton bzw. Bewehrung).

Im Nachgang der Sanierung wurde deutlich, dass tragende Betonstützen durch Tausalze dauerhaft belastet und somit geschädigt sind. Das Kölner Büro HIG Ingenieurgesellschaft mbH wurde deshalb vom SGB mit einer weitergehenden Untersuchung aller rund 150 Stützen je Parkebene (P1 und P2) beauftragt. Neben der Feststellung der Schäden an der tragenden Konstruktion hat das Gutachterbüro auch ein Sanierungskonzept für die Stahlbetonkonstruktion erstellt.

Beschädigte Stützenfüße in den Untergeschossen 

Das nun vorliegende Ergebnis der Prüfung ist, dass insbesondere der Beton als auch die Bewehrung der Stützenfüße sowie die Dehnungsfugen der Decken oberhalb U3 beschädigt und sanierungsbedürftig sind. Ursache der Schäden ist der jahrzehntelange Eintrag sogenannter Streusalze (Chloride), die unter anderem aufgrund nicht vorhandener Abdichtungen in die Stützenfüße und unter der Asphaltschicht in die Bauteile eingedrungen sind und derartige Schäden verursachen konnten. Der Gutachter weist darauf hin, dass das tatsächliche Ausmaß der Schäden erst mit der Freilegung der geschädigten Bewehrung, also nach Sanierungsbeginn deutlich wird. Dazu zählt auch eine fachgerechte Sanierung von mit gebundenem Asbest versehenen Baustoffen, wie sie altersbedingt zu erwarten sind.

Entlastung muss innerhalb von 24 Monaten erfolgen

Innerhalb der nächsten 24 Monate müssen die Stützen entlastet sein, das heißt Herbst 2023. Unabhängig von dieser zwingend erforderlichen Entlastung der geschädigten „Stützen“ könnte eine Entscheidung bezüglich der Wirtschaftlichkeit einer anschließenden Betonsanierung (ja/nein) von heute an um sechs Jahre vertagt und in die Entscheidung über die Zukunft des Gebäudes Stadthaus integriert werden.

Die Stütz- und Sanierungsarbeiten erfolgen aus dem Untergeschoss U3 heraus, in dem sich unter anderem das Stadtarchiv, große Teile der technischen Anlagen und verschiedene Lager der Verwaltung befinden. Laut SGB müssen dabei mit großer Wahrscheinlichkeit Versorgungsleitungen und weitere technische Einrichtungen (Lüftung, Frisch- und Abwasser-, Strom- und Datenleitungen) wenigstens in Teilen zurückgebaut werden.

Verwaltung benötigt neue Unterbringung für bis zu 1.150 Beschäftigte

Die Abstützmaßnahmen und der Rückbau von Versorgungsleitungen hat zur Folge, dass mindestens einige Teile der Türme A, B und C und das Dienstleistungszentrum bis zum Abschluss der Betonsanierung nicht genutzt werden können. 

Nach ersten Erkenntnissen ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass aufgrund des Rückbaus von Lüftung, Frisch- und Abwasser, Strom- und Datenleitungen für voraussichtlich bis zu 1.150 Beschäftigte eine neue Unterbringung gefunden werden muss.

Die ersten Umzüge müssen spätestens Anfang 2023 beginnen. Da umfangreiche, vorbereitende Arbeiten in der neuen Liegenschaft notwendig sind, ergibt sich der Bedarf einer kurzfristigen Anmietung notwendiger Flächen.

Das Stadthaus hat eine Brutto-Grundfläche von ca. 95.000 Quadratmetern. Darin eingeschlossen sind neben den Büros auch Parkdecks, Sitzungsräume inklusiv Ratssaal, Dienstleistungszentrum, Druckerei, Poststelle, Kantine, Fuhrpark mit Ladeinfrastruktur, etc. 

Das SGB wird jetzt umgehend die Ausschreibung von Planung und anschließender Ausführung der notwendigen Entlastungsmaßnahmen starten. Die Planung und Ausführung der Unterstützungsmaßnahme der geschädigten Stützen ist in jedem Fall zwingend erforderlich. Ebenso wird die Ausschreibung der Planung der Sanierungsmaßnahmen erfolgen, um eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen zu erhalten.

Auf dieser Grundlage bereitet die Verwaltung einen Ratsbeschluss zum weiteren Vorgehen vor. Zu entscheiden wird dann sein, ob es entweder Ersatzunterbringung im oben beschrieben Umfang, Sanierung und Wiedereinzug geben wird, oder eine Ersatzunterbringung für alle im Stadthaus tätigen Beschäftigten und das Dienstleistungszentrum gefunden werden muss.