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Bundesstadt Bonn

Neue Online-Dienste: Übermittlungssperre und Meldebescheinigung

Die Stadt Bonn erweitert ihr Serviceportal um zwei Dienstleistungen: Bonner Bürger*innen können seit Mitte September 2021 Übermittlungssperren und Meldebescheinigungen online beantragen.

Die Online-Dienste sind im Serviceportal unter  https://service.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab) in der Themenkachel „Verkehr.Sicherheit.Meldewesen“ oder unter dem Reiter „Dienstleistungen A-Z“ zu finden.

Bei der Übermittlungssperre handelt es sich um ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe bestimmter persönlicher Daten (Vor- und Nachname, gegebenenfalls Doktor*innengrad, Anschrift). Sie kann kostenlos über das Serviceportal beantragt werden und wird digital über den Postkorb im Serviceportal übermittelt.

Die Meldebescheinigung weist nach, wo und gegebenenfalls seit wann eine Person gemeldet ist. Auch der Nachweis bestimmter Daten (Vor-, Nach-, Geburtsname und Doktorgrad) kann hierüber erteilt werden. Die Bezahlung erfolgt über ePayment (Lastschrift) und wird der antragstellenden Person postalisch übersandt.

Für die Beantragung dieser Dienstleistungen ist keine Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis (nPA) notwendig. Es reicht eine Anmeldung im Servicekonto.NRW unter  www.servicekonto.nrw (Öffnet in einem neuen Tab). Mit dem dort einmalig eingerichteten Nutzungskonto haben Bürger*innen nicht nur Zugang zum Serviceportal der Stadt Bonn, sondern zu allen Online-Anwendungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.