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Bundesstadt Bonn

Mobile Luftfiltergeräte werden in Kitas und Schulen aufgestellt

Die Bundesstadt Bonn hat den Auftrag für die Beschaffung, Aufstellung und Wartung der mobilen Luftfiltergeräte an eine entsprechende Fachfirma erteilt. Die bestellten Geräte sind für die Räume in Kindertagesstätten und Schulen vorgesehen, die nach Beurteilung durch die Verwaltung der Klassifizierung Kategorie 2 des Umweltbundesamtes (UBA) entsprechen.

Vorbehaltlich der Lieferfristen sollen alle Geräte im Laufe des Septembers aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Wo genau die Luftfilter in den einzelnen Räumen installiert werden, wird das Städtische Gebäudemanagement (SGB) in Abstimmung mit den Kitas, Schulen und der Fachfirma zeitnah festlegen, ebenso die Reihenfolge der Aufstellung.

Für Oberbürgermeisterin Katja Dörner sind die Luftfiltergeräte „eine sinnvolle Übergangslösung bis wir die nachhaltigere Lösung der dauerhaft eingebauten Zu- und Abluftgeräte haben. Mit den Luftfiltergeräten verbessern wir in den Räumen, in denen die Fenster beispielsweise nur gekippt werden können, die Luftqualität.“

Der Krisenstab der Stadt Bonn hatte Anfang August 2021 die Beschaffung und Aufstellung der Luftfiltergeräte beschlossen. Dabei hatte er sich an der Klassifizierung des UBA für Schul- und Kitaräume orientiert, die die Räume in drei Kategorien unterteilt. Räume der Kategorie 1 sind ohne weitere technische Maßnahmen nutzbar, da sie entweder mit einer raumlufttechnischen Anlage ausgestattet sind oder die Fenster so weit geöffnet werden können, dass die Räume ausreichend gelüftet werden. Räume werden in die Kategorie 2 eingestuft, wenn keine raumlufttechnische Anlage vorhanden ist oder die Fenster nur kippbar sind bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt vorhanden sind. Räume der Kategorie 3 können nicht belüftet werden; sie werden bis auf weiteres auch nicht genutzt.

Die Ausstattung mit den Luftfiltergeräten soll nur eine vorübergehende Lösung sein. Langfristig sollen die betroffenen Räume mit einer dauerhaften Zu- und Abluft-Einrichtung ausgestattet werden. Die Verwaltung wird für beides vom Bund und Land angekündigte Fördermöglichkeiten nutzen.