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Bundesstadt Bonn

Feuerwehr Bonn informiert zu Gefahren durch Kohlenmonoxid

Tödliche Unfälle durch Kohlenmonoxid passieren oftmals aufgrund von Unwissen und Unachtsamkeit. Das giftige Gas bildet sich durch Fehler bei der Verbrennung, beispielsweise in Gasthermen. Besonders tückisch ist die Geruchs- und Geschmackslosigkeit. Die Bonner Feuerwehr nutzt den Start der Heizsaison, um über die Gefahren durch Kohlenmonoxid aufzuklären und Hinweise für vorbeugende Maßnahmen sowie korrektes Verhalten im Verdachtsfall zu geben.

Laut Jochen Stein, Leiter der Bonner Berufsfeuerwehr, liegt eine häufige Unfallursache mit Kohlenmonoxid in einer fehlerhaften Verbrennung in Gasthermen. „Kohlenmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine Warnsensoren aus wie etwa Erdgas, dem ein Geruchsstoff beigemischt ist“, erklärt der Bonner Feuerwehrchef. Das Gas mit der chemischen Formel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. „Schon im Verdachtsfall einer Kohlenmonoxidvergiftung sollte man schnell reagieren“, appelliert Stein.

Heizung regelmäßig warten lassen

Technische Vorsorge kann dabei helfen, Unfälle zu verhindern. Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist deshalb die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb. Die Prüfung der Heizung und des Abzuges durch den Schornsteinfeger ist je nach Art und Alter der Anlage alle ein bis drei Jahre Pflicht. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer finden die festgelegten Überwachungs- und Wartungsintervalle für ihre Heizung im Feuerstättenbescheid. Den Bescheid erstellt der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau, in der er die Betriebs- und Brandsicherheit der Heizungsanlage prüft.

Bei der Prüfung kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Außerdem sollte man darauf achten, die Anlagen sachgemäß zu verwenden. Bei Etagenheizungen muss man die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen zu Räumen, in denen sich Gasthermen befinden, unbedingt freihalten und nicht verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.

Kohlenmonoxid-Melder schützen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern gibt es mittlerweile auch Gasmelder, die vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen. Diese CO-Melder kann man im Fachhandel kaufen. Ein solches Gerät in der Nähe einer Gastherme zu installieren, ist sinnvoll. Auch die Bonner Feuerwehr hat neben den Kohlenmonoxid-Messgeräten auf Lösch- und Sonderfahrzeugen seit einigen Jahren einfache Warngeräte für die Besatzungen der Rettungs- und Notarztwagen im Einsatz. Denn gerade die Einsatzkräfte dieser Fahrzeuge könnten sonst unbemerkt in gefährliche Situationen kommen.

Keine Gasstrahler in geschlossenen Räumen betreiben

Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen Räumen. Diese dürfen nur im Freien benutzt werden!

Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren das Gas frei: Benzin-Rasenmäher oder Benzin-Kettensägen sollten deshalb niemals in der geschlossenen Garage repariert und dann ausprobiert werden. Auch beim Grillen mit dem Holzkohlegrill entstehen mit dem Rauch gefährliche Mengen Kohlenmonoxid. Daher ist die Benutzung von Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen nicht nur leichtsinnig, sondern auch lebensgefährlich.

Was tun im Verdachtsfall?

Die Bonner Feuerwehr schließt sich den Handlungshinweisen im Verdachtsfall an, die vom Deutschen Feuerwehrverband herausgegeben worden sind:

  • Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Zudem kann es unter Umständen zu Bewusstseinseintrübungen kommen.
  • Besteht der Verdacht, dass Kohlenmonoxid entstanden sein könnte, verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Wenn möglich, sollten die Fenster zum Lüften geöffnet werden.
  • Sofern Sie sich nicht in Gefahr bringen, schalten Sie das gasbetriebene Gerät aus, das möglicherweise die Ursache ist.
  • Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112.